47. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1917

5 Reinelt Rudolf, k. k. Professor, leitete die Übungen im chemischen Schülerlaboratorium in zwei Abteilungen und lehrte Turnen in der 1. und 4. Klasse, wöchentlich 6 Stunden. Strigl Max, Doktor der Philosophie, Weltpriester, Professor am bischöf¬ lichen Gymnasium in Gleink, lehrte Naturgeschichte in der 1., 2. und 5. Klasse, Physik in der 4. Klasse, wöchentlich 8 Stunden. Weiß Karl, Weltpriester, Professor am bischöflichen Gymnasium in Gleink, tehrte Naturgeschichte in der 6. und 7. Klasse, Physik in der 3. Klasse, wöchent¬ lich 9 Stunden. e) Religionslehrer. evangelischen Religions¬ Fleischmann Hugo, Pfarrer, erteilte den unterricht in zwei Abteilungen, wöchentlich 2 Stunden Schön Heinrich, Rabbiner, erteilte den mosaischen Religionsunterricht in zwei Abteilungen, wöchentlich 3 Stunden. Reatschuldiener: Gammer Johann. 2. Lehrplan. Der mit der Ministerialverordnung vom 8. April 1909, Z. 14.741, kund¬ gemachte neue Normallehrplan der Reatschulen wurde im Schuljahre 1916/17 in allen Klassen zur Durchführung gebracht Für den israelitischen Religionsunterricht sind Organisation, Lehrplan und Lehrbücher mit dem L.=Sch.=R.=Erl. vom 4. Februar 1895, Z. 259, festgesetzt worden. Die erste Abteilung (mit 2 Slunden wöchentlich) bilden Schüler der 1., 2. und 3. Ktasse, die zweite Abteilung (mit einer Stunde wöchentlich) Schüler der 4., 5., 6. und 7. Klasse. Der unobtigate Unterricht in der lateinischen Sprache war im Sinne der Minislerialverordnung vom 14. Juli 1904, Z. 4509, organisiert und wird mil Genehmigung des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 13. No¬ vember 1907, Z. 42.572 (L.=Sch.=R.=Erl. vom 25. November 1907, Z. 5301), in zwei Kursen erteitt (1. Kurs wöchentlich 3, 2. Kurs wöchentlich 2 Stunden). Im Berichtsjahre wurde ausnahmsweise der 2. Kurs nicht abgehalten. Für die unobtigaten praktischen Übungen im chemischen Laboratorium bestanden heuer beide Kurse mit je zwei wöchentlichen Unterrichtsslunden. Orga¬ nisiert war dieser Unterricht nach der Ministeriatverordnung vom 19. Juli 1894, Z. 1352, mit Wegfall des im letzten Absatz des Punktes 5 angeführten Übungs¬ stoffes für den 1. Kurs Die unobligaten Schülerübungen im naturgeschichtlichen Laboratorium wurden heuer nicht abgehalten. Der unobligate Unterricht in der Stenographie wurde nach Gabels¬ berger System in zwei Abteitungen mit je zwei wöchenllichen Unterrichtsstunden nach dem mit der Ministerialverordnung vom 17. Juli 1873, Z. 4972, festgesetzten Lehrplan erteilt. Der unobligate Gesangsunterricht fand zufolge Genehmigung des k. k. Landesschutrates vom 5. Oklober 1912, Z. 7711, in vier Abteilungen mit je zwei wöchentlichen Unterrichtsstunden statt. Dem Anfängerkurs gehörten die Schüter der 1. Klasse an. Der Knabenchor wurde in zwei Abteilungen (2., 3., 4. Klasse unterrichtel. Dem Männerchor gehörten die Schüler der 5., 6. und 7. Klasse an.

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