46. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1916

— (i3 — XII. Kundmachung bezüglich des nächsten Schuljahres. Die Aufnahme der Schüler in die I. Klasse findet am Schlüsse des Schuljahres 1915/16 und am Beginn des neuen Schuljahres 1916/17 statt. Diejenigen Schüler, welche die Aufnahme in dem ersten Termin anstreben, haben sich in Begleitung ihres Vaters oder dessen Stellvertreters bis längstens 2. Juli in der Direktionskanzlei zu melden und einen ordnungsmäßig ausgefertigten Tauf- oder Geburtsschein, der das vollendete oder im laufenden Kalenderjahre zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr ausweist, einen Impfschein und, falls sie eine öffentliche Volksschule besucht haben, das F r e q u e n t a t i o n s z e u gn i s beizubringen. Die Schulnachrichten können als Ersatz für das Frequontationszeugnis nur dann gelten, wenn darin die Unterrichtserfolge aus der Eeligionslehre, ans der Unterrichts sprache und aus dem Rechnen je mit einem einzigen Ausdruck bezeichnet erscheinen und wenn darin zugleich ausdrücklich bemerkt ist, daß diese Beurteilung im Hinblicke auf den beabsichtigten Übertritt in die Mittelschule erfolgt ist. —> Montag, den 3. Juli wird voraussichtlich vormittags von 9 Uhr an die schriftliche und nachmittags von 2'/a Uhr an die mündliche Prüfung vorgenommen werden. — Die Anmeldung für den zweiten Termin findet in gleicher Weise bis längstens 15. September statt. Die Prüfling wird hierauf Samstag, den 16. September, vormittags von 9 Uhr an schriftlich und nachmittags von 2'/a ü'n' an mündlich abgehalten werden. Bei der Aufnahmsprüfung wird in der Eeligionslehre jenes Maß von Wissen, welches in den ersten vier Jahreskursen der Volksschule erworben werden kann, in der deutschen Sprache Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinisciion Schrift, Kenntnis der Elemente ans der Formenlehre, Fertigkeit im Analysieren ein facher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der neuen Orthographie und deren richtige Anwendung beim Diktandoschreiben und im Rechnen Übung in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangt. — Eine Wiederholung der Aufnahms prüfung für die 1. Klasse in diesem Jahre ist weder an derselben noch an einer anderen Mittelschule zulässig. (Min.-Erlaß vom 2. Jänner 1885, Z. 85.) Jeder Aufn ahm s w e r b er hat eine Aufnahmstaxe von 4 K 20 h, einen Lehrmittellieitrag von 3 K, einen Schülerbibliotheksbeitrag von 2 K und einen Beitrag von 1 K zur Deckung-der Auslagen für die Jugendspiele, zusammen 10 K 20 h zu erlegeti. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 16. oder 18. Sep tember vormittags in der Direktionskanzlei, wozu die Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen haben und das letzte Jahreszeugnis vorzuweisen ist. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, liaben ihren Tauf- oder Geburtsschein, sowie die sämt lichen bisher erworbenen Semestrai- und Jahroszeugnisse, von welclien das letzte mit der Abgangsklausel versehen sein muß, beizubringen. Kann ein Aufnahmswerber in eine ■höhere Klasse ein Zeugnis über die Zurücklogung der unmittelbar vorhergehenden Klasse nicht beibringen, so hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Die Prüfnngstaxe beträgt 24 K. — Die Aufnahmsprüfungen jener Schüler, die sich für eine höhere Klasse melden, und die Wioderholungs-(Verbesserungs-)Prüfungen be ginnen am 16. September um 8 Uhr vormittags in den betreffenden Klassenzimmern. Die der Anstalt bereits angehörenden Schüler haben bei ihrer Anmeldung 8 K Lehrmittelbeitrag, 2 K als Beitrag für die Schülerbibliothek und 1 K als solchen zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, neu eintretende außerdem noch 4 K 20 h als Aufnahmsgebühr zu erlegen. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 30 K und ist {die Schüler der 1. Klasse im 1. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittelst Postorlagscheines, der jedem Schüler eingehändigt wird, einzuzahlen. Die nähoron Bestimmungen über die Stundung der Schulgeldzahlung und über die Befreiung von derselben werden an der Anschlagtafel der Anstalt bekanntgegeben werden. — Mittel lose, brave Schüler können aus der an der Anstalt bestehenden Schülerlade und

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