46. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1916

38 — II. Lehrplan. Der mit der Ministenalverordnung vom 8. April 1909, Z. 14.741, kundgemaclitc neue N o r ra all oli r p 1 an der Eealschnlen wurde im Scliuljalire 1915/16 in allen Klassen zur Durchführung gebracht. Für den israelitischen Religionsunterricht sind Organisation, Lehrplan und Lehrbücher mit dem L.-Sch,-E.-Erl. vom 4. Februar 1895, Z. 259, festgesetzt worden. Die erste Abteilung (mit 2 Stunden wöclientlich) bilden Schüler der I., II. und III. Klasse, die zweite Abteilung (mit eiiKsr Stunde wöchentlich) Schüler der IV., V., VI. und VII. Klasse. Der nnobligate Unterricht in der lateinischen Sprache war im Sinne der Ministerialverordnung vom 14. Juli 1904, Z. 4509, organisiert und wird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 13. Nov. 1907, Z. 42.572 (L.-Sch.-E.-Erl. vom 25. Nov. 1907, Z. 5301), in zwei Kursen erteilt (I. Kurs wöchentlich 3, II. Kurs wöchentlich 2 Stunden). Im Berichtsjahre wurde ausnahmsweise der I. Kurs nicht abgehalten. Für die unobligaten praktischen Uebungen im chemischen Laboratorium bestanden heuer beide Kurse mit je zwei wöchontliclien Unterrichtsstunden. Organisiert war dieser Unterricht nach der Ministerialverordnung vom 19. Juli 1894, Z. 1352, mit Wegfall des im letzten Absatz des Punktes 5 angeführten Uebungsstoffes für den I. Kurs. Die unobligaten Schülerübungen im naturgeschichtlichen Laboratorium wurden lieuer nicht abgehalten. Der unobligate Unterricht in der Stenographie wurde nach Gabelsberger System in zwei Abteilungen mit je zwei wöchentlichen Unterrichtsstunden nach dem mit der Ministerialverordnung vom 17.Juli 1873, Z. 4972, festgesetzten Lehrplan erteilt. Der nnobligate Gesangsunterricht fand zufolge Genehmigung des k. k. Landesscbulrates vom 5. Oktober 1912, Z. 7711, in vier Abteilungen mit je zwei wöchentlichen Unterrichtsstunden statt. Dem Anfängerknrs gehörten die Schüler der I. Klasse an. Der Knabenchor wurde in zwei Abteilungen (II. III. Klasse) unterrichtet. Dem Männerchor gehörton die Schüler der V., VI. und VH. Klasse an. . Das Stundenausmaß für die obligaten Gegenstände nach dem neuen Normal lehrplan zeigt folgende Stundentafel: Lehrgegenstände I. II III.IV. VI. VII Summe Eeligion Deutsche Sprache . Französische Sprache . Englische Sprache . Geographie . . . . Geschichte .... Mathematik . . . . Naturgeschichte . . Chemie Physik Geometrisches Zeichnen Freihandzeichnen . . Schönschreiben . ... Turnen Summe 28 28 2 3 3 3 1 2 I. Sera. 4 II. „ I. Sem.2 II. „ 2 4 3 2 28 31 32 33 14 26 28 9 10 16 26(25) 11 (12) 8 13 15 23 1 14 34 213

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