43. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1913

Jahrgänge, an denen Latei n, Geschichte, Mechanik, Naturgeschichte und Zeichnen gelehrt wurde, welche Anstalten jedoch trotz viel- facher Bemühungen, hauptsächlich infolge der Aufhebung d~r weltlichen Schulenoberaufsichl und anderer Umstände keine Be- deutung erlangten. Erst der Gedanke Feuchterslebens .der Realschule zur technischen Hochschule dieselbe Stellung zu geben, wie dem Gymnasium zur Universität• fand in der Errichtung sechs- klassiger Anstalten im Jahre 1849 teilweise Verwirklichung. Daneben bestanden aber noch die beiden oben erwähnten Jahrgänge der Normalschule als sogenannte unselbständige Realschulen, die wohl einen kleinen Aufschwung nahmen, aber durch die Schulgesetze vom Jahre 1851 wieder zur Art der alten Fachschulen herab- gedrückt wurden, deren Unterrichtsbetrieb durch die stete Berück- sichtigung der Erfordernisse der Praxis außerordentlich litt. Erst die im Jahre 1861 erfolgte Gründung der .Zeitschrift für österreichische Mittelschulen•, welche von Realschul- und Gymnasiallehrern gemeinsam herausgegeben wurde, ermög- lichte die deutliche Klarlegung aller Wünsche und Pläne für die damalige Realschule und der sogenannte .Unterrichtsrat• be- antragte die Ausgestaltung der Realschulen, sodaß damals der Augenblick gekommen schien, wo Oesterreich eine, selbst die preußische übertreffende Realschule mit ausgedehntem Berechtigungs- wesen erhalten hätte, wenn nicht im Jahre 1867 bei der Schaffung der Staatsgrundgesetze die Realschulen der Gesetzgebung der einzelnen Landtage überlassen worden wären . Hiedurch war natürlich die einheitliche Fortentwicklung und ein gemeinsamer Aufbau für die Realschule außerordentlich erschwert, was sich sehr bald zeigte. Erst im Jahre 1877 wurde für das Realschulwesen eine eigene Zeitschrift gegründet, welche kräftigst für den weiteren Ausbau der Realschule eintrat. Seil Einführung der Reifeprüfung an der Realschule geht das Streben aller Realschulmänner dahin, das Berechtigungswesen ständig zu erweitern, das heißt, die dem Inhaber des Gymnasial-Reifeprüfungszeugnisses gewährten Möglich- keiten zum Besuche von Hochschulen aller Art auch sinngemäß auf die Realschule auszudehnen und zu erweitern, alte Vorurteile gegen unsere dem heutigen Leben angepaßten Schule mit starker Hand zu beseitigen und so die Gleichwertigkeit beider Schul-

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