41. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1911

71 aus der Zäzilie Schiefermayrschen Schulstiftung durch Verabfolgung von Lehrbüchern unterstützt werden. Aus der Emil Gschaiderschen Stiftung werden armen, fleißigen Realschülern Geldbeträge zugewendet. Das Heiligengeistamt findet am Dienstag den 19. September um 8 Uhr vormittags in der Vorstadtpfarrkirche statt; diesem haben alle katholischen Schüler beizuwohnen. Nach dem Gottesdienste begeben sich die Schüler in ihre Klassen, wo ihnen die Disziplinarordnung erläutert und die Stundeneinteilung mitgeteilt wird. Der regelmäßige Unterricht beginnt am Mittwoch den 20. September früh um 8 Uhr. Für Schüler, deren Eltern nicht in Steyr wohnen, führt die Direktion ein Ver¬ zeichnis empfehlenswerter Kosthäuser. Den Eltern solcher Schüler wird zur Ver¬ meidung unliebsamer Erfahrungen dringend geraten, bei der Wahl des Schülerquartiers und Kostortes vorsichtig zu sein. Für die Behandlung und Beaufsichtigung der Realschüler in den Kosthäusern ist die vom k. k. Landesschulrate genehmigte „In¬ struktion für Eltern und verantwortliche Aufseher von Studierenden an der k. k. Staats-Realschule in Steyr“ maßgebend, welche zu Beginn des Schuljahres allen Eltern und Quartiergebern eingehändigt wird. Nicht die Schüler sondern nur die Eltern haben das Recht, den Kost- und Wohnort der Schüler zu bestimmen oder zu ändern. Jede solche Anderung muß dem Direktor und dem Klassenvorstand mitgeteilt werden. Lassen wohlbegründete Tatsachen die häusliche Aufsicht über einen pflegebefohlenen Schüler als nicht ausreichend und für dessen Sittlich¬ keit oder Fortgang bedenklich erscheinen, so steht dem Lehrkörper nach § 24 der Dis¬ ziplinar-Ordnung das Recht zu, von den Eltern eine Anderung des Kost- und Wohn¬ ortes zu verlangen und wenn diesem Verlangen nicht entsprochen wird, den Schüler auszuschließen. Um ein ersprießliches Zusammenwirken von Schule und Haus zu ermöglichen, ist es notwendig, daß Eltern und deren Stellvertreter mehrmals im Semester bei dem Direktor und dem Klassenvorstande und bei einzelnen Lehrern über das Verhalten, den Fleiß und Fortgang ihrer Söhne und Zöglinge Nachfrage halten. Weit entfernt davon, solche Besprechungen als unbequeme Last zu empfinden, wird die Schule vielmehr das Erscheinen der Eltern willkommen heißen, als Beweis ihres Interesses und ihrer Bereitwilligkeit, bei der Lösung der der Schule gesetzten Aufgabe an ihrem Teile mitzuwirken. Steyr, am 6. Juli 1911. Hnton Rolleder h. k. Direklor.

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