41. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1911

70 XIII. Kundmachung bezüglich des nächsten Schuljahres. Die Aufnahme der Schüler in die I. Klasse findet am Schlusse des Schuljahre s 1910/11 und am Beginn des neuen Schuljahres 1911/12 statt. Diejenigen Schüler, welche die Aufnahme in dem ersten Termin anstreben haben sich in Begleitung ihres Vaters oder dessen Stellvertreters bis längstens 5. Juli in der Direktionskanzlei zu melden und einen ordnungsmäßig ausgefertigten Tauf- oder Geburtsschein, der das vollendete oder im laufenden Kalenderjahre zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr ausweist, einen Impfschein und, falls sie eine öffentliche Volksschule besucht haben, das Frequentationszeugnis beizubringen. Die Schulnachrichten können als Ersatz für das Frequentationszeugnis nur dann gelten, wenn darin die Unterrichtserfolge aus der Religionslehre, aus der Unterrichts¬ sprache und aus dem Rechnen je mit einem einzigen Ausdruck bezeichnet erscheinen und wenn darin zugleich ausdrücklich bemerkt ist, daß diese Beurteilung im Hinblick Donnerstag den auf den beabsichtigten Ubertritt in die Mittelschule erfolgt ist. — 6. Juli wird sodann vormittags von 9 Uhr an die schriftliche und nachmittags von — 2½ Uhr an die mündliche Prüfung vorgenommen werden. Die Anmeldung für den zweiten Termin findet in gleicher Weise bis längstens 15. September statt. Die Prüfung wird hierauf Samstag den 16. September vormittags von 9 Uhr an schriftlich und nachmittags von 2 ½ Uhr an mündlich abgehalten werden. Bei der Aufnahmsprüfung wird in der Religionslehre jenes Maß von Wissen welches in den ersten vier Jahreskursen der Volksschule erworben werden kann, in der deutschen Sprache Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre, Fertigkeit im Analysieren ein¬ facher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der neuen Orthographie und deren richtige Anwendung beim Diktandoschreiben und im Rechnen Ubung in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangt. — Eine Wiederholung der Aufnahms¬ prüfung für die I. Klasse in diesem Jahre ist weder an derselben noch an einer anderen Mittelschule zulässig. (Min.-Erlaß vom 2. Jänner 1885, Z. 85. Jeder Aufnahmswerber hat eine Aufnahmstaxe von 4 K 20 h, einen Lehr¬ mittelbeitrag von 3 K, einen Schülerbibliotheksbeitrag von 2 K und einen Beitrag von 1 K zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, zusammen 10 K 20 h zu erlegen. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 16. oder 17. Sep¬ tember vormittags in der Direktionskanzlei, wozu die Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen haben. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Tauf¬ oder Geburtsschein, sowie die sämtlichen bisher erworbenen Semestral- und Jahres¬ zeugnisse, von welchen das letzte mit der Abgangsklausel versehen sein muß, beizu¬ bringen. Kann ein Aufnahmswerber in eine höhere Klasse ein Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Klasse nicht beibringen, so hat er sich Die Auf¬ einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Die Prüfungstaxe beträgt 24 K. — nahmsprüfungen jener Schüler, die sich für eine höhere Klasse melden, und die Wiederholungs- (Verbesserungs-) Prüfungen beginnen am 16. September um 8 Uhr vormittags in den betreffenden Klassenzimmern. Die der Anstalt bereits angehörenden Schüler haben bei ihrer Anmeldung 3 K Lehrmittelbeitrag, 2 K als Beitrag für die Schülerbibliothek und 1 K als solchen zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, neu eintretende außerdem noch 4 K 20 h als Aufnahmsgebühr zu erlegen. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 30 K und ist (die Schüler der I. Klasse im 1. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittelst Posterlagscheines, der jedem Schüler eingehändigt wird, einzuzahlen. Die näheren Bestimmungen über die Stundung der Schulgeldzahlung und über die Befreiung von derselben werden an der Auschlagtafel der Anstalt bekanntgegeben werden. Mittel¬ — ose, brave Schüler können aus der an der Anstalt bestehenden Schülerlade und

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