41. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1911

56 und 260 K armen Schülern der Fachschule und Versuchsanstalt für Eisen- und Stahlbearbeitung zuzuwenden. Diesem Beschlusse gemäß wurden 35 Schüler der Real¬ schule mit je 5 K, 11 mit je 10 K, 3 mit je 15 K, 1 mit 20 K und 1 mit 30 K betcilt Aus der Zäzilie Schiefermayrschen Schulstiftung zur Anschaffung von Lernmittel für arme Realschüler wurde ein Fünftel der Interessen des Kapitals per 20.000 K im Betrage von K 164-80 behoben und stiftsbriefmäßig zur Anschaffung von Schulbüchern für arme Schüler verwendet. Die Direktion benützt die Gelegenheit, allen Förderern des Institutes der Schüler¬ lade sowie auch jenen Wohltätern, welche durch Gewährung von Freitischen und durch andere Unterstützungen armen und braven Realschülern das Fortkommen erleichtert haben, den wärmsten Dank abzustatten und daran die Bitte zu knüpfen, auch in Hinkunft in gleicher Weise der armen Realschüler zu gedenken. VIII. Erlässe der vorgesetzten Behörden von allgemeinarem Interesse. Angesichts des Interesses, welches die Besichtigung der weltberühmten Adels¬ berger Grotte für die studierende Jugend hat und in Auschung des Umstandes, daß derselben zu Erholungsreisen meist nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen. hat die Grottenkommission in Adelsberg beschlossen, den Schülern der Mittel- und Volksschulen für die in der Zeit vom 1. Mai bis 15 Oktober täglich vormittags um ¾ 11 Uhr und nachmittngs um ¾4 Uhr bei elektrischer Beleuchtung stattfindenden Besuche der Grotte den Eintrittspreis zu ermäßigen, so daß allen Studierenden der Mittel- und Volksschulen der Besuch gegen Entrichtung der Gebühr von 2 K gestattet wird. Diese Begünstigung wird jedoch nur jenen Studierenden gewährt, welche sich als solche durch eine Bestätigung der Schuldirektion, Schulleitung oder durch Vor¬ weisung eines Schulzeugnisses legitimieren. Erlaß d. k. k. L-S.-R. v. 10. Febr. 1911, Z 1198 Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 30 März 1911. Z. 8661, angeorduct, daß die Hauptferien an den Mittelschulen vom 16. Juli bis 15. September zu dauern haben. Um aber für die unbehinderte Vor¬ nahme der Reife-, Privatisten- und Aufnahmsprüfungen sowie anderer Abschlußarbeiten die erforderliche Zeit zu gewinnen, entfällt die Erteilung des Unterrichtes schon in den letzten zehn Tagen vor Beginn der Hauptferien und wird am ersten oder zweiten dieser unterrichtsfreien Tage der Schulgottesdienst abgehalten und die Zeugnisverteilung vorgenommen. Die Reifeprüfungen haben zwischen dem 6. bis einschließlich 15. Juli stattzufinden. Erlaß des k. k. L.-S.-R. v. 8 April 1911, Z. 3177 Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 30. März 1911, Z 8941, angeordnet, daß in siungemäßer Anwendung des § 3. al. 2. und des S 24, al. 3, der Reifeprüfungsvorschriften vom 29. Febrnar 1908, Z. 10 051. solche Abiturienten, die im Sommer- oder Herbsttermine des vorangegangenen Jahres auf ein halbes Jahr zurückgewiesen worden sind und als wiedlerholende Schüler der letzten Klasse im ersten Semester in einem oder in mehreren Gegenständen nicht entsprochen haben, zur Ablegung der betreffenden Reifeprüfung im Febrnartermine nicht zuzulassen sind, auf welche Erentualität solche Abiturienten im Falle der Wiederholung der Klasse bei ihrer Aufnahme behufs Vermeidung von Mißverständnissen aufmerksam zu machen sind. Erlaß des k. k. L.-S.-R. v. 8. April 1911, Z. 3286. IX. Chronik der Anstalt. 1910,1I. Das Schnljahr 1909°10 schloß am 30 Juni 1910. Am gleichen Tage begannen nachmittags die mündlichen Reifeprüfungen, die bis einschießlich 2. Juli dauerten.

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