70 — XIII. Kundmachung bezüglich des nächsten Schuljahres. Die Aufnahme der Schüler in die I. Klasse findet am Schlüsse des Schuljahres 1909/10 und am Beginn des neuen Schuljahres 1910/11 statt. Diejenigen Schüler, welche die Aufnahme in dem ersten Termin anstreben, haben sich in Begleitung ihres Vaters oder dessen Stellvertreters bis längstens 3. Juli in der Direktionskanzlei zu melden und einen ordnungsmäßig ausgefertigten Tauf- oder Geburtsschein, der das vollendete oder im laufenden Kalenderjahre zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr ausweist und, falls sie eine öffentliche Volksschule besucht haben, das Frequentationszeugnis beizubringen. Die Schulnachrichten können als Ersatz für das Frequentationszeugnis nur dann gelten, wenn darin die Unterrichtserfolge aus der Religionslehre, aus der Unterrichtssprache und aus dem Rechnen je mit einem einzigen Ausdruck bezeichnet erscheinen und wenn darin zugleich ausdrücklich bemerkt ist, daß diese Beurteilung im Hinblicke auf den beab¬ sichtigten Übertritt in die Mittelschule erfolgt ist. — Montag den 4. Juli wird sodann vormittags von 9 Uhr an die schriftliche und nachmittags von 2½ Uhr an Die Anmeldung für den zweiten die mündliche Prüfung vorgenommen werden. — Termin findet in gleicher Weise bis längstens 8. September statt. Die Prüfung wird hierauf Freitag den 9. September vormittags von 9 Uhr an schriftlich und nach¬ mittags von 2½ Uhr an mündlich abgehalten werden. Bei der Aufnahmsprüfung wird in der Religionslehre jenes Maß von Wissen, welches in den ersten vier Jahreskursen der Volksschule erworben werden kann, in der deutschen Sprache Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre, Fertigkeit im Analysieren ein¬ facher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der neuen Orthographie und deren richtige Anwendung beim Diktandoschreiben und im Rechnen Übung in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangt. — Eine Wiederholung der Aufnahms¬ prüfung für die I. Klasse in diesem Jahre ist weder an derselben noch an einer anderen Mittelschule zulässig. (Min.-Erlaß vom 2. Jänner 1885, Z. 85.) Jeder Aufnahmswerber hat eine Aufnahmstaxe von 4 K 20 h, einen Lehrmittelbeitrag von 3 K, Schülerbibliotheksbeitrag von 2 K und einen Beitrag von 1 K zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, zusammen 10 K 20 h zu erlegen. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 9. oder 10. September vormittags in der Direktionskanzlei. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Tauf- oder Geburtsschein, sowie das letzte, mit der Abgangs¬ klausel versehene Semestralzeugnis beizubringen. Kann ein Aufnahmswerber in eine höhere Klasse ein Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Klasse nicht beibringen, so hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Die Prüfungs¬ taxe beträgt 24 K. — Die Aufnahmsprüfungen jener Schüler, die sich für eine höhere Klasse melden, und die Wiederholungs- (Verbesserungs-) Prüfungen beginnen am 9. September um 8 Uhr vormittags in den betreffenden Klassenzimmern. Die der Anstalt bereits angehörenden Schüler haben bei ihrer Anmeldung 3 K Lehrmittelbeitrag, 2 K als Beitrag für die Schülerbibliothek und 1 K als solchen zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, neu eintretende außerdem noch 4 K 20 h als Aufnahmsgebühr zu erlegen. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 30 K und ist (die Schüler der I. Klasse im I. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittelst Schulgeldmarken, die im k. k. Steueramte in Steyr zwischen dem 8. und 25. eines jeden Monats gekauft werden können, zu entrichten. Die näheren Bestimmungen über die Stundung der Schulgeldzahlung und über die Befreiung von derselben werden an der Anschlagtafel der Anstalt bekanntgegeben werden. — Mittellose, brave Schüler können aus der an der Anstalt bestehenden Schülerlade und aus der Zäzilie Schiefermayrschen Schulstiftung durch Verabfolgung von Lehrbüchern
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