Obwohl, wie Brunner öfters hervorhebt, das Geld, welches aus diesem Freitags¬ singen gesammelt wurde, von Rechts wegen dem Schulmeister und dessen Kollegen gehörte, so haben sie doch freiwillig darauf verzichtet und den Betrag, wöchentlich etwa einen halben Gulden, „in ain püren getan, davon man Inen umb papier, Bücher, Schuech, Item Brott und andere notturfft verhilflich sein soll“. Übrigens wurde auch am Dreikönigstage von Haus zu Haus gesungen und gesammelt. Die fremden Schüler wohnten im Schulhause. Die Stadt stellte die Betten für sie bei. Doch scheint es da oft am Notwendigsten gefehlt zu haben. So stellt Brunner am 8. Oktober 1567 dem Magistrate dringend vor, „es wer von großen nöten, daß man der außlendischen Astanten Bethgewand mit leilachen versehen thet, sintemal von der Zeit an, da man die Beth anfangs auff die Schuel verordnet, gar nichts von leingewand herzukhumen“. Übrigens scheint der Magistrat auch sonst sich der Schule gegenüber großer Sparsamkeit beflissen zu haben. Mehrmals, zuletzt 1571, kurz vor seinem Tode, fordert Brunner Bürgermeister und Rat eindringlich auf, für die nötige „Behulzung“ zu sorgen, da der Winter vor der Türe stehe. An anderen Orten mußten übrigens die Schüler das Holz selbst in die Schule mitbringen. Eine ständige Klage in den Bittschriften Brunners und anderer Lehrer bilden die schlechten Besoldungsverhältnisse. Als Brunner 1558 vom Rate zur Leitung der Lateinschule nach Steyr berufen worden war, erhielt er einen Jahresgehalt von 100 Gulden, die ihm „quattemberlich“ das heißt vierteljährlich, ausgezahlt wurden. Davon sollte er aber noch seine Kollegen besolden. Brunner beschwerte sich bald über diese gar zu geringe Summe. So heißt es in einer Bittschrift vom 19. März 1567: „Wiewoll ich mich nun dieser Besoldung in beysein Herrn Laurentii Twengers seligen in der ersten zwischen uns gepflegten Action beschwert, so hab ich mich doch auff vertröstung Herrn Furtmosers) seligen lassen bescheiden, welcher Also mir zugeredet, Ich wer ein Junger Man, man muste zuvor meinen vleiß sehen“. Erst nach einigen Jahren bewilligte man ihm noch 100 fl. dazu. Freilich hatte damals das Geld den etwa 2½ fachen Wert und eine vielfach größere Kaufkraft als heutzutage. So meldet Preuenhuber, daß im Jahre 1539 laut Marktordnung in Steyr das Pfund Rindfleisch 5 Pfennige (12 h), das Pfund Schöpsenfleisch 4 Pfennige (9 h) kostete. 2) Aber kläglich war diese Besoldung immerhin und zudem nicht einmal eine feste und sichere, da der Vertrag zwischen Magistrat und Schulmeister von Zeit zu Zeit erneuert werden mußte. Daher der Unmut, die häufigen Klagen und Kündigungen, die Brunner und andere Lehrer dem Rate von Steyr gegenüber mündlich und schriftlich vorbrachten. Doch scheint man wenigstens mit Brunner, der mehrmals den Entschluß äußerte, „dem ellenden Schuelregiment“ zu entsagen und in Wittenberg auf das Predigeramt zu studieren, immer wieder ein Abkommen gefunden zu haben. Daniel Moller aus Hamburg, der nach Brunners Tode die Schule eine Zeitlang provisorisch leitete, macht dem Rate den Vorwurf, daß oft ein kleines Dorf seinen Schweinehirten stattlicher abfertige als die Steyrer ihren Schulhalter. Allerdings gab es für den Schulmeister auch Nebeneinkünfte. Was Küttner noch neben seiner Besoldung gehabt, darüber gibt uns Brunner in unverkennbarem Arger, daß es zu seiner Zeit nicht mehr so war, hinreichenden Aufschluß.) Küttner war neben seinem Lehramte noch als Organist tätig, besorgte also auch die Leitung der Kirchenmusik. Außerdem versah er noch die „Turnerey, worunter wohl das Läuten und das Aufziehen der Turmuhr zu verstehen sein wird. Sehr zustatten kam es ihm, daß noch zu Pfarrer Twengers Zeit der Kantor die „Unterhaltung“ auf dem Pfarrhofe hatte, während der neue Pfarrer Wolfgang Prenner (seit 1562) diese Last auf den 1) Bürgermeister 1559. 2) Preuenhuber S. 260. Übrigens traten öfter infolge von Epidemien oder Elementarereignissen Teuerungen ein, so zum Beispiel 1570 und 1571. 3) Denkschrift vom 19. März 1567. Stadtarchiv.
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