33. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1903

47 beitrag von 2 K und einen Beitrag von 1 K zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, somit im ganzen 7 K 20 h zu erlegen. Diese Beträge werden zurückgestellt, wenn der Schüler die Prüfung nicht besteht. Die schriftliche Prüfung beginnt am 16. Juli und am 17. September um 9 Uhr vormittags, die mündliche um 3 Uhr nachmittags. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 15., 16. oder 17. Sep¬ tember in der Direktionskanzlei. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Tauf- oder Geburtsschein sowie das letzte, mit der Abgangsklausel versehene Semestral-Zeugnis beizubringen. Kann ein Aufnahmswerber ein Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Klasse nicht beibringen, so hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. (Prüfungtaxe 24 K.) Die Aufnahmsprüfungen jener Schüler, welche sich für eine höhere Klasse melden, und die Wiederholungs- (Verbesserungs-) Prüfungen beginnen am 17. September um 8 Uhr vormittags in den betreffenden Klassenzimmern. Die der Anstalt bereits angehörigen Schüler haben bei ihrer Anmeldung 2 K als Beitrag für die Schülerbibliothek und 1 K als solchen für die Jugendspiele, neu eintretende außerdem 4 K 20 h als Aufnahmsgebühr zu erlegen. Unbemittelte können von der Entrichtung dieser Beiträge befreit werden. Das Heiligengeistamt wird am 18. September um 8 Uhr vor¬ mittags in der Vorstadtpfarrkirche abgehalten; demselben haben alle katholischen Schüler beizuwohnen. Nach dem Gottesdienste begeben sich die Schüler in ihre Klassen, wo ihnen die Disziplinarordnung erläutert und die Stundeneinteilung mitgeteilt werden wird. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. September um 8 Uhr vormittags. 2. Das Schulgeld. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 30 K und ist (die Schüler der I. Klasse im I. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittelst Schulgeldmarken, die im k. k. Hauptsteueramte in Steyr zwischen dem 8. und 25. eines jeden Monats gekauft werden können, zu entrichten. Offentliche und mittellose Schüler (ausgenommen jene der I. Klasse im I. Semester, können von der Zahlung des Schulgeldes (ganz oder zur Hälfte) befreit werden, wenn sie im letzten Semester in Sitten und Fleiß wenigstens die Note „befriedigend“ und mindestens erste Fortgangsklasse haben. Die (stempelfreien) Gesuche um Schulgeldbefreiung sind an den hochlöblichen k. k. Landesschulrat in Linz zu richten, mit dem Zeugnisse über das letzte Semester und einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten Mittellosigkeitszeugnisse (Formulare hiefür werden in der Direktionskanzlei ausgegeben) zu belegen und bei der Direktion bis längstens 30. September zu überreichen. Besonders zu beachten ist, daß das Formular für den Vermögensnachweis vollständig und genau ausgefüllt werde, daß namentlich die Armut oder Mittellosigkeit sowie die Richtigkeit und Genauigkeit der Angaben der Partei ausdrücklich vom Bürgermeisteramte und Pfarramte und dort, wo Haus- oder Grundbesitz vorhanden ist, die Daten über Wert, Steuerleistung und Lasten durch das k. k. Bezirksgericht bestätigt werden. Die Schulgeldbefreiung geht verloren wenn der Schüler am Schlusse eines Semesters ein Zeugnis erhält, welches den oben angeführten Bedingungen nicht entspricht. Die öffentlichen Schüler der I. Klasse haben im I. Semester das Schulgeld spätestens im Laufe der ersten drei Monate nach Beginn des Schuljahres zu entrichten. Es kann ihnen aber diese Zahlung bis zum Schlüsse des I. Semesters gestundet werden:

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