36 Linz: „ Schöpfer, der die Sterne schuft; „Tauet, Himmel“; „Deinem Heiland, Deinem Lehrer“; „Meerstern, ich Dich grüße"; „ Haupt voll Blut und Wunden“; von L. v. Spohr: „Betracht, o Mensch, die Traurigkeit"; Marienlieder von Aiblinger, Veit und Ernest Klinger; „Hymne“ von Abbé Stadler; „Tochter Zions“ von Händel; „Ave Maria“ von W. Horak. — Bei der am 5. April von Seite des hiesigen Musik¬ vereines in der Industriehalle veranstalteten Aufführung von Robert Schumanns „Das Paradies und die Peri“ wirkten sämtliche Sänger des II. Kurses mit. Der Gesundheitszustand der Schüler im abgelaufenen Schuljahre kann im allgemeinen als ein günstiger bezeichnet werden, wenngleich 10 Fälle längerer und schwererer Erkrankungen vorkamen (Lungen-, Rippenfell-, Blinddarm-, Mittelohrentzün¬ dung, Nierenreizung, Masern, Diphtheritis). Ein Schüler der VII. Klasse erlag seinem Lungenleiden (sieh S. 35). — Von den Mitgliedern des Lehrkörpers waren die Professoren Rieger und Watzger (sieh S. 18) und Professor König (3. Februar bis 15. März) durch längere Zeit an der Ausübung ihres Dienstes krankheitshalber verhindert. Am 15. Juli wurde das Schuljahr in der herkömmlichen feierlichen Weise mit einem Dankamte geschlossen. IX. Erlässe der vorgesetzten Behörden von allgemeinerem Interesse. 1. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 29. Juli 1902, Z. 24.189, den k. k. Landesschulrat angewiesen, die politische Verwaltung bei der Bekämpfung der Tuberkulose sowohl durch Veranlassung einer strikten Durchführung der betreffenden Sanitätsmaßnahmen in den Schulgebäuden und Erziehungsanstalten als auch durch Aufbietung des erziehlichen Einflusses der Lehrerschaft auf die Jugend in den Lehrerbildungsanstalten, Mittel-, Fach- und Volks¬ schulen zu unterstützen. Der oberöst. Landessanitätsrat hat nunmehr für Schulen nachstehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuberkulose angefordert: a) Die Anbringung von Aufschriften mit dem Verbote des Ausspuckens auf den Boden der Lehrzimmer, Gänge und Stiegen. Es erscheint nicht zweckmäßig, eigene Belehrungen in kleineren Schriften an die Schüler zu verteilen, es soll vielmehr dem Lehrer obliegen, an der Hand der im Ministerialerlasse vom 14. Juli 1902, Z. 29.949, herausgegebenen Belehrungen und Vorschriften den Schülern die entsprechenden Belehrungen wiederholt zu erteilen. b) In sämtlichen Räumen des Schulgebäudes sollen Spucknäpfe aufgestellt werden. In den Lehrzimmern sind entsprechend viele Spucknäpfe in den Fensternischen unterzubringen. Nachdem unter den Bänken Spucknäpfe nicht unterzubringen sind, wird den Schülern in der Nähe des Spucknapfes der Sitz anzuweisen sein, falls sie von einem stärkeren Husten mit Auswurf behaftet sind. Bei andauerndem Husten eines Schülers hat der Lehrer dafür zu sorgen, daß ärztlicher Rat in Anspruch genommen wird. c) Die Lehrzimmer sind besonders rein zu halten und die Fußböden täglich feucht aufzuwischen. d) Von größter Wichtigkeit ist eine gründliche Ventilation der Lehrzimmer behufs Herhaltung einer reinen Luft. e) Trockene Spuknüpfe mit trockener Füllung (Torf, Sägespäne, Kaffeesatz u. dgl.) sind vorzuziehen. Die Füllung der trockenen Spucknüpfe ist zu verbrennen. Der Gebrauch von Sacktüchern beim Husten und Spucken kann nicht untersagt werden; in die Hand zu husten aber durch Vorhalten derselben ist direkt schädlich, weil man die feuchte Hand an den Kleidern trocknen würde (L.-Sch.-R., 6. Dezember 1902, Z. 3865).
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