2. Für den obligaten Turnunterricht in allen Klassen galt der mit der Ministerialverordnung vom 12. Februar 1897, Z. 17261 ex 1896 (V.-Bl. Nr. 17), kundgemachte Lehrplan. Jede Klasse turnte in einer eigenen Abtheilung zwei Stunden wöchentlich. 17 Schüler waren im I., 21 im II. Semester vom Turnen dispensiert. 3. Für den israelitischen Religionsunterricht sind Organisation, Lehrplan und Lehrbücher mit dem L.-Sch.-R.-Erl. vom 4. Februar 1895, Z. 259, festgesetzt worden. Stunden Übersicht. VII. Summe Lehrgegenstände VI. II. III. IV. 14 Religion 26 Deutsche Sprache 28 Französische Sprache Englische Sprache . Geographie 15 Geschichte 26 Mathematik 11 Naturgeschichte Chemie 13 Physik Geometrisches Zeichnen. 24 Freihandzeichnen Schönschreiben 14 Turnen 33 29 29 215 30 32 34 28 Summe Themen für die deutschen Aufsätze in den Oberklassen. V. Klasse. a) Hausarbeiten: Vergleichung der Goetheschen Balladen „Erlkönig“ und „Der Fischer Die wesentlichen Eigenschaften des — Die Ernährung der Pflanzen. Idylls (nachgewiesen an dem Lesestücke „Philemon und Baucis“). — Der Schild des Achilles (nach der „Ilias). — Inhalt des I. Gesanges von Goethes „Reineke Fuchs“. Die Vorzüge unseres Vaterlandes. Vor einer Burgruine (nach Matthissons „Elegie“ Fußreise und Eisenbahnfahrt. b) Schularbeiten: Die Boten des Winters. — Der Einfluß des Landes auf den Charakter und die Entwicklung der alten Griechen. — Wie dient die Kunst der Religion ? Die Reize des Waldes. VI. Klasse. a) Hausarbeiten: Die Hauptunterschiede der nordischen und mittelhochdeutschen Fassung der Nibelungensage. — Der Wald und seine Bedeutung. — Welche Tugenden werden in der „Gudrun“ besonders verherrlicht? — Der junge Georg in Goethes „Götz von Berlichingen“ (Charakterschilderung). —Welche Bedeutung hat der Kreis¬ lauf des Wassers für die Menschen? Der Prolog in Schillers „Jungfrau von Orleans als Erzählung.
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