30. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1900

a) wenn ihnen in Bezug auf sittliches Betragen und Fleiß eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenscala und in Bezug auf den Fortgang in allen obligaten Lehrgegenständen mindestens die Note befriedigend“ zuerkannt wird, und b) wenn sie ihre Dürftigkeit gehörig ausweisen. Um die Stundung des Schulgeldes zu erlangen, hat der betreffende Schüler der I. Classe in den ersten acht Tagen des Schuljahres bei der Direction ein (ungestempeltes, an den hochlöblichen k. k. Landesschulrath in Linz gerichtetes Gesuch zu überreichen, welches mit einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten Zeugnisse über die Vermögensverhältnisse (siehe oben) belegt sein muss. Solche Schüler, welche zwei Monate nach dem Beginne des Schuljahres den unter a) genannten Bedingungen nicht entsprechen, erhalten ihre Gesuche zurück und haben bis Mitte December das ganze Schulgeld (30 K) zu entrichten, widrigenfalls sie die Anstalt verlassen müssen. Ebenso haben diejenigen Schüler, welchen die Zahlung des Schulgeldes bis zum Schlusse des I. Semesters zwar gestundet wurde, welche aber den für die Schulgeld befreiung nothwendigen genannten Bedingungen am Ende des Semesters nicht vollinhaltlich entsprechen, noch vor Beginn des II. Semesters das Schulgeld für das I. Semester zu entrichten. Jenen Schülern der I. Classe, welche im I. Semester ein Zeugnis der I. Classe mit Vorzug erhalten haben, kann auf ihr Ansuchen von der Landesschulbehörde die Rückzahlung des für das I. Semester entrichteten Schulgeldes bewilligt werden, wenn sie für das II. Semester die Schulgeldbefreiung erlangt haben. 3. Unterstützungen. Mittellose, brave Schüler können aus der an der Anstalt bestehenden Schülerlade und aus der Cäcilie Schiefermayrschen Schulstiftung durch Verabfolgung von Lehrbüchern, Schreib- und Zeichenrequisiten u. a. unterstützt werden. Aus der Emil Gschaider’schen Stiftung werden armen, fleißigen Real¬ schülern Geldbeträge zugewendet. Die Direction ist gerne bereit, in allen diese Studienanstalt betreffenden Angelegenheiten und auch bezüglich verlässlicher Unterbringung auswärtiger Schüler mündliche oder schriftliche Auskünfte zu ertheilen. STEYR, im Juli 1900. Der k. k. Oberrealschul-Director: Edmund Aelschker.

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