70 beitrag von 2 K und einen Beitrag von 1 K zur Deckung der Auslagen für die Jugendspiele, somit im ganzen 7 K 20 h zu erlegen. Diese Beträge werden zurück¬ gestellt, wenn der Schüler die Prüfung nicht besteht. Die schriftliche Prüfung beginnt am 16. Juli und am 17. September um 9 Uhr vormittags; die mündliche um 8 Uhr nachmittags. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 15., 16. oder 17. Sep¬ tember in der Directionskanzlei. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Tauf- oder Geburtsschein, sowie das letzte, mit der Abgangsclausel ver¬ sehene Semestral-Zeugnis beizubringen. Kann ein Aufnahmswerber ein Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Classe nicht beibringen, so hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. (Prüfungtaxe 24 K.) Die Aufnahmsprüfungen jener Schüler, welche sich für eine höhere Classe melden, und die Wiederholungs- (Verbesserungs-) Prüfungen werden am 17. September von 8 Uhr vormittags an in den betreffenden Classenzimmern abgehalten. Die der Anstalt bereits angehörigen Schüler haben bei ihrer Anmeldung 2 K als Beitrag für die Schülerbibliothek und 1 K als solchen für die Jugendspiele, neu eintretende außerdem 4 K 20 h als Aufnahmsgebür zu erlegen. Unbemittelte können von der Entrichtung dieser Beiträge befreit werden. Das Heiligengeistamt wird am 18. September um 8 Uhr vor¬ mittags in der Vorstadtpfarrkirche abgehalten; demselben haben alle katholischen Schüler beizuwohnen. Nach dem Gottesdienste begeben sich die Schüler in ihre Classen, wo ihnen die Disciplinarordnung vorgelesen und die Stunden eintheilung mit¬ getheilt werden wird. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. September um 8 Uhr vormittags. 2. Das Schulgeld. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 30 K und ist (die Schüler der I. Classe im I. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittelst Schulgeldmarken, die im k. k. Hauptsteueramte in Steyr zwischen dem 8. und 25. eines jeden Monats gekauft werden können, zu entrichten Offentliche und mittellose Schüler (ausgenommen jene der I. Classe im I. Semester können von der Zahlung des Schulgeldes (ganz oder zur Hälfte) befreit werden, wenn sie im letzten Semester in Sitten und Fleiß wenigstens die Note erste Fortgangsclasse haben. Die (stempelfreien) „befriedigend“ und mindestens Gesuche um Schulgeldbefreiung sind an den hochlöblichen k. k. Landesschulrath in Linz zu richten, mit dem Zeugnisse über das letzte Semester und einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten Mittellosigkeitszeugnisse (Formulare hiefür werden zu belegen und bei der Direction bis längstens in der Directionskanzlei ausgegeben) Besonders zu beachten ist, dass das Formular für 30. September zu überreichen. und genau ausgefüllt werde, dass namentlich die den Vermögensnachweis vollständig Armut oder Mittellosigkeit, sowie die Richtigkeit und Genauigkeit der Angaben der Partei ausdrücklich vom Bürgermeisteramte und Pfarramte und dort, wo Haus- oder Grundbesitz vorhanden ist, die Daten über Wert, Steuerleistung und Lasten durch das k. k. Bezirksgericht bestätigt werden. Die Schulgeldbefreiung geht verloren, wenn der Schüler am Schlüsse eines Semesters ein Zeugnis erhält, welches den oben angeführten Bedingungen nicht entspricht. Die öffentlichen Schüler der I. Classe haben im 1. Semester das Schulgeld spätestens im Laufe der ersten drei Monate nach Beginn des Schuljahres zu entrichten. Es kann ihnen aber diese Zahlung bis zum Schlusse des I. Semesters gestundet werden:
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2