28. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1898

— 31 — 3 fl. 60 kr. zu erlegen. Diese Beträge werden zurückgestellt, wenn der Schüler die Prüfnng nicht besteht. Die schriftliche Prüfung beginnt am 16. Juli und am 16. September um 9 Uhr vormittags; die mündliche um 3 Uhr nach mittags. Die Aufnahme aller anderen Schüler erfolgt am 15., 16. oder 17. Sep tember in der Directionskanzlei. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Tauf- oder Geburtsschein, sowie das letzte, mit der Abgangsclausel vorsolienc Somestralzeugnis beizubringen. Kann ein Aufnahmswerber ein Zeugnis über die Zurück legung der unmittelbar vorhergehenden Classe nicht beibringen, so hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. (Prüfnngstaxe 12 11.) Die Aufnahmsprüfungen jener Schüler, welche sich für eine höhere Classe melden, und die Wiederholun gs- (Verbesserungs-) Prüfungen werden am 16. September von 8 Uhr vormittags an in den betreffenden Classenzimmern abgehalten. Die der Anstalt bereits angehorigen Schüler haben bei ihrer Anmeldung 1 11. als Beitrag für die Schülerbibliothek und 50 kr. als solchen für die Jugendspiele, neu eintretende außerdem 2 fl. 10 kr. als Aufnahmsgebür zu erlegen. Unbemittelte können von der Entrichtung dieser Beiträge befreit werden. Das Heiligengeistamt wird am 18. September um ®/4 9 Uhr vor mittags in der Dominicanerkirche abgehalten; demselben haben alle katholischen Schüler beizuwohnen. Nach dem Gottesdienste begeben sich die Schüler in ihre Classen, wo ihnen die Disciplinarordnung vorgelesen und die Stundeneintheilung mitgetheilt werden wird. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. September um 8 Uhr vormittags. 2. Schnlseia. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 15 fl. und ist (die Schüler der I. Classe im I. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittelst S chnlgeld m arken, die im k. k. Hanptsteneramte in Steyr zwischen dem 8. und 25. eines jeden Monats gekauft werden können, zu entrichten. Öffentliche und mittellose Schüler (ausgenommen jene der I. Classe im I. Semester) können von der Zahlung des Schulgeldes (ganz oder zur Hälfte) befreit werden, wenn sie im letzten Semester in Sitten und Fleiß wenigstens die Note ,.befrie digend" und mindestens erste Fortgangsciasso haben. Die (steinpelfreien) Gesuche um Schulgeldbefreiung sind an den hochlöblichen k. k. Landesschulrath in Linz zu richten, mit dem Zeugnisse über das letzte Semester und einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellton Mittcllosigkeitszeugnisse (Formulare hiefür werden in der Directionskanzlei ausgegeben) zu belegen und bei der Diroction bis längstens 30. September zu überreichen. Besonders zu beachten ist, dass das Formular für den Vormügensnachwcis vollständig und genau ausgefüllt werde, dass namentlich die Armut oder Mittellosigkeit, sowie die Eichtigkeit und Genauigkeit der Angaben der Partei ausdrücklich vom Bürgermeisteramte und Pfarramto und dort, wo Hans- oder Grundbesitz vorhanden ist, die Daten über Wert, Steuerloistnng und Lasten durch das k. k. Bezirksgericht bestätigt werden. Die Schnlgeldbefreiung geht verloren, wenn der Schüler am Schlüsse eines Semesters ein Zeugnis erhält, welches den oben angeführten Bedingungen nicht entspricht. Die öffentlichen Schüler der I. Classe haben im I. Semester das Schul geld spätestens im Laufe der ersten drei Monate nach Beginn des Schuljahres zu

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