23 IX. Verordnungen der vorgesetzten Behörden von allgemeinerem Interesse. 1. Verordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 30, August 1897, betreffend die Prüfung der Candidaten des Gymnasial- und Eealschullehramtos, und Erlass vom 30. August 1897, Z. 20.789, mit welchem den Prüfungscommissionen Weisungen zur Ausführung der Prüfungsvorsclirift mitgetheilt werden. (V.-Bl. Nr. 50 und 51.) 2. Auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 17. Decemher 1897, Z. 26.715 (V.-Bl. 1898, Nr. 2), botreffend das Verhältnis zwischen Schule und Haus und die S tu d e n t en qu art i c r e der Mittelschüler im besonderen, ordnet der h. k k. Landesschulrath unterm 21. Jänner 1898, Z. 3868 ex 1897, an, dass der Lehrkörper eine Belehrung für Kost- und Quartiergeber unter Berücksichtigung der besonderen localen Verhältnisse zu verfassen habe, und erwartet, dass die Anstalt nach wie vor bestrebt sein wird, mit Takt, Umsicht und strenger Gewissenhaftigkeit auch über die Haltung der Schüler außerhalb der Schule zu wachen und sie von Übertretungen der Disciplinarvorschriften, Verirrungen und Ausschreitungen jeder Art zu bewahren. Wegen Überwachung der Studentenquartiere in sanitätspolizeilicher Hinsicht wird sich die Direction, wenn nothwendig, mit der Gemeinde ins Einvernehmen zu setzen haben; sollte sich eine Eevision derselben durch staatliche Sanitätsorgane als wünschenswert herausstellen, so wird das Erforderliche zu veranlassen sein. 3. Die vorgelegte Eechnung über die Vermogeusgebarung des Local-Eealschulfonds in Steyr für das Jahr 1897 wurde geprüft und richtig befunden. (K. k. Statthalterei-Eechnungsdepartement, 18. März 1898, Z. 29) Die Summe dos schließlichen Activvermögens betrug mit Ende 1897 fl. .36.618 43, somit im Jahre 1897 vermehrt um fl 1582'77. 4. Mit der Verordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 23. April 1898, Z. 10.331 (V.-Bl. Nr. 14), wurde ein neuer Normallehrplan für Eealschulen veröffentlicht, der nach Tliunlic.hkeit rücksichtlich der unteren Classen vom Schuljahre 1898/99 ab in seiner Gesammtheit, bezüglich der oberen Classen nur succesive in Kraft zu treten hat, und mit welchem auch die (unter Abschnitt III, Lehrplan, dieses Jahresberichtes angeführten) Abänderungen des Normallehrplanes vom Jahre 1879 ganz oder theilweise aufgehoben werden. X. Förderung der körperlichen Ausbildung der Schüler. 1. Schlittschuhlaufen. Die in der Neu-Schönau von Herrn Janetschek hergestellte Eisbahn wurde von der Eealschuljugend an den 18 Schleiftagen in der Zeit vom 27. Decemher 1897 bis 23. Jänner 1898 sehr eifrig benützt. Der Eintritts preis war für Eealschüler auf 10 kr. herabgesetzt, der Preis der Saison-AbonnementsIcarten auf 1 fl. 50 kr. ermäßigt. 2. Schneeschuhlaufen. Die Sehneearmut des Winters beschränkte auch heuer wieder die Übung des Schneescbuhlaufes sehr. Es konnten von der Schule
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