26. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1896

56 2. Auf Grund Allerh. Entschließungen vom 15. März und vom 28. Juni 1895 werden auch den an den Staatsmittelschulen wirkenden Lehrpersonen der untersten vier Rangelassen (einschließlich der provisorischen Lehrer) u. zw. ohne Rücksicht auf die ihnen etwa zukommenden Quinquennalzulagen vom 1. Jänner 1895 an Subsistenz¬ zulagen gewährt. Diese beziffern sich mit jährlichen 100 fl. für die IX. und VIII. Rangelasse (K. k. Statthalterei-Präsidium, 23. Juli 1895, Z. 1666). 3. Das hohe k. k. Ministerium für C. u. U. hat mit dem Erlasse vom 4. Juli 1895, Z. 10591, den Professor an der Staatsrealschule in Salzburg Hermann Lukas mit den Functionen eines Fachinspectors für den Zeichenunterricht an den Mittelschulen in Oberösterreich auf die Dauer von weiteren drei Jahren, d. i. bis zum Schlüsse des Schuljahres 1897,98 betraut. (K. k. Statthalterei, 24. Juli 1895, Z. 11.977 III.) 4. Die vom Ministerrathe festgestellte Directive für die Staatsbeamten in Beziehung auf die Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte wird zur Kenntnisnahme übermittelt (K. k. Statthalterei-Präsidium, 22. August 1895, Z 1848). 5. Infolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums für C. u. U. vom 9. October 1895, Z. 1845, wird auf die Unstatthaftigkeit des Tragens der Staatsbeamten¬ Uniform bei Betretung ausländischen Gebietes aufmerksam gemacht (K. k. Statt¬ halterei-Präsidium, 25. October 1895, Z. 2479). 6. Unter Übermittlung eines Exemplares der Schrift: „Belehrung über die Vermeidung von Unglücksfällen durch Elektricität und über die Hilfe¬ leistung in solchen Fällen — von Dr. Adalbert v. Waltenhofen wird dem Lehr¬ körper der Auftrag ertheilt, auch in seinem Wirkungskreise durch entsprechende Belehrungen zur Vermeidung von Unglücksfällen in der bezeichneten Richtung beizu¬ tragen (K. k. L.-Sch.-R., 25. November 1895, Z. 3118). 7. Mittheilung der neuen Vorschrift über das Entlehnen von Büchern der k. k. Hofbibliothek in Wien (K. k. L.-Sch.-R, 17. Februar 1896, Z. 404). 8. Die vorgelegte Rechnung über die Vermögensgebarung des Local-Real¬ schulfonds in Steyr für das Jahr 1895 wurde geprüft und richtig befunden (K. k. L.-Sch.-R, 26. Februar 1896, Z. 412). Die Summe des schließlichen Activvermögens betrug mit Ende 1895 fl. 33.73113; somit im Jahre 1895 vermehrt um fl. 118796. 9. Bestimmungen bezüglich der Verleihung von Stipendien zu Studien¬ reisen an Lehrer naturwissenschaftlicher Fächer an Mittelschulen, insbesondere an jene der Naturgeschichte und Geographie (K. k. L.-Sch.-R., 31. März 1896, Z. 847). 10. Seine k. u. k. Apostol. Majestät haben die von der k. k. Oberrealschule in Steyr aus Anlass des Ablebens Sr. k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erz¬ herzogs Karl Ludwig zum Ausdrucke gebrachten Gefühle der Theilnahme und treuen Ergebenheit mit dem innigsten Danke allergnädigst entgegenzunehmen geruht. (K. k. Statth.-Präsidium, 16. Juni 1896, Z. 1631.)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2