52 6. K. k. Landesschulrath, 18. März 1894, Z. 320. Die vorgelegte Rechnung über die Vermögensgebarung des Local-Realschulfonds in Steyr für das Jahr 1893 wurde geprüft und richtig befunden. (Die Summe des schließlichen Activvermögens betrug mit Ende 1893 fl. 31.51332; somit im Jahre 1893 vermehrt um fl. 164619. 7. K. k. Ministerium für Cultus und Unterricht, 4. April 1894, Z. 6082 (V.-Bl. p. 80). Das k. k. Finanzministerium hat aus Anlass einer an dasselbe gerichteten Anfrage ausgesprochen, dass Gesuche von Schülern der Staats-, Landes- und Communal-Mittelschulen um Befreiung von der Theilnahme am Turnunterichte beziehungsweise die solche Eingaben vertretenden Protokolle der Stempelpflicht nach Tarifpost 43 a 2, bezw. Tarifpost 79 a 1 des Gesetzes vom 13. December 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, unterliegen. Die von den Dispenswerbern bei diesem Anlasse nach Anordnung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vorzulegenden ärzt¬ lichen Zeugnisse sind nach Tarifpost 117 f des Gebürengesetzes bedingt gebürenfrei. 8. K. k. Landesschulrath, 16. Mai 1894, Z. 1253. Zufolge Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 24. April 1894, Z. 3510, wird eröffnet dass unter der Leitung des Directors der mineralogisch-petrographischen Abtheilung des naturhistorischen Hofmuseums in Wien, Dr. Aristides Brezina, eine Lehrmittel¬ centrale begründet worden ist, welche die Vermittlung des Ankaufes und Austausches, ferner die Bestimmung von Mineralien für Mittelschulen unter den im Verordnungsblatte für den Dienstbereich des Ministeriums für Cultus und Unterricht (1894, p. 107) kundgemachten Modalitäten übernimmt. 9. K. k. Landesschulrath, 22. Mai 1894, Z. 1094. Die vorgelegten Schlussacten über das Schuljahr 1892/93, „die von dem Streben der Direction und der Lehrer der Anstalt nach einer allseitig befriedigenden Lösung der Aufgaben der Schule ein günstiges Zeugnis ablegen“, werden zurückgestellt. 10. K. k. Landesschulrath, 19. Juni 1894, Z. 1634. Zufolge Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht sollen Schulausgaben deutscher Classiker, welche ohne Berechtigung oder in nicht zutreffender Form auf dem Umschlag- oder Vorsetzblatte die Bemerkung enthalten, sie seien vom Ministerium empfohlen oder es sei im Verordnungsblatte auf ihr Erscheinen aufmerksam gemacht worden, sogleich außer Gebrauch gesetzt werden. X. Förderung der körperlichen Ausbildung der Schüler. 1. Schlittschuhlaufen. Die in der Schwimmschule der Österreichischen Waffenfabriksgesellschaft hergestellte Eisbahn wurde von der Realschuljugend an den 33 Schleiftagen in der Zeit vom 7. December 1893 bis 24. Februar 1894 sehr eifrig benützt. Das Eislauf-Comité hatte die Güte, den Eintrittspreis für Real¬ schüler auf 10 kr. herabzusetzen, ihnen ermäßigte Saison-Abonnementskarten zu 1 fl. 50 kr. zu gewähren und überdies 10 Saison-Freikarten für arme Schüler zur Verfügung zu stellen. 2. Schneeschuhlaufen. Es war beabsichtigt, im Winter-Semester mit Schülern der oberen Classen den Schneeschuhlauf zu üben; der heurige Winter war aber so schneearm, dass in der engeren Umgebung der Stadt keine Gelegenheit zur Übung auf einer für Anfänger geeigneten Bodenfläche sich bot. Es wurden deshalb nur die ersten Einleitungen getroffen, um im nächsten Winter, wenn es die Witterungsverhältnisse gestatten, gleich mit den Laufübungen beginnen zu können. Sie sollen eine wünschenswerte Ergänzung der Turngänge bieten.
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