50 Vicebürgermeister Victor Stigler treffliche Worte der Anerkennung und Aufmunterung an die den stenographischen Unterricht besuchenden Realschüler. Am 3. und 4. Juli inspicierte der hochw. P. T. Herr Canonicus Johann N. Dürnberger als bischöflicher Commissär den katholischen Religionsunterricht in sämmtlichen Classen der Anstalt. Vom 4. bis incl. 9. Juli wurden die mündlichen Versetzungsprüfungen abgehalten. Die religiösen Übungen der katholischen Schüler wurden in vorschriftsmäßiger Weise theils in der Dominicaner, theils in der Vorstadtpfarrkirche abgehalten Bei dem Schulgottesdienste an Sonn- und Festtagen brachten die Gesangschüler unter der Leitung ihres Lehrers Messgesänge sowie den verschiedenen Festzeiten der katholischen Kirche entsprechende Lieder zur Aufführung; ebenso versahen sie den musikalischen Theil der Festgottesdienste während des Schuljahres und am Schlusse desselben. Es wurden folgende Werke zum Vortrage gebracht: Deutsche Messen von Fr. Schubert, von einem unbekannten Componisten, von F. Boos; lateinische Messe, Op. 26, von Joh. Schweitzer; lateinische Messe in C von Rud. Bibl; O bone Jesu von Palestrina (2); Choral aus der Matthäuspassion von Joh. Seb. Bach; Chor aus dem Oratorium „Judas Makkabäus“ von Händel; „Glaube, Hoffnung, Liebe“, Choral von Anton Vogl, „Ave verum von W. A. Mozart; mehrere Offertorien von W. Horak; „Ave Maria“ von Finkes; Marienlieder von J. Veit und Jos. Pembaur Adventlied von J. Krüger; „Thauet Himmel“, alter Choral aus dem Gesangsbuche der Diöcese St. Gallen; „Der Tod des Erlösers“ von Nikol. Decius; „Preis und Anbetung“ von Ch. H. Rink. Der Gesundheitszustand der Schüler war heuer im allgemeinen ein günstiger. Länger dauernde Krankheiten trafen bloß einen Schüler der V. Classe (19 Tage) und drei Schüler der I. Classe; von letzteren blieb einer 16 Tage, eine 6 Wochen und einer seit 1. Juni dem Unterrichte fern; zwei von diesen konnten deshalb auch nicht classificiert werden. — Um so schlimmer wurden in dem abgelaufenen Schuljahre mehrere Mitglieder des Lehrkörpers von Krankheiten heimgesucht, wodurch beträchtliche Störungen des Unterrichtes wiederholt eintraten, wenngleich die Vertretung der erkrankten Collegen seitens der übrigen Lehrkräfte nach Möglichkeit besorgt wurde. Am 24. November erkrankte Professor Babsch an Gelenksrheumatismus und konnte erst am 14. Februar seinen Dienst wieder antreten. Eines Augenleidens wegen musste Professor Frank am 23. December seine lehramtliche Thätigkeit einstellen, und erst am 15. Jänner gelang es, für ihn einen Vertreter zu bestellen. Am 3. Jänner erkrankte der Director an Lungenentzündung; er vermochte die Leitung der Anstalt, die indes Professor Lavogler besorgte, erst am 18., den Unterricht in der VII. Classe erst am 26. Februar wieder zu übernehmen. Nachdem Professor Hiebel krankheitshalber vom 25. April bis 20. Mai beurlaubt war (L.-Sch.-R.-Erl. vom 15. Mai 1894, Z. 1239), erkrankte er am 11. Juni abermals und musste der Schule bis zum 24. Juni fernbleiben. Auch Professor Schmid war vom 9. bis zum 22. Juni durch Krankheit gehindert, Unterricht zu ertheilen. Zufolge Anordnung des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 3. Juni 1894, Z. 10.403 (L.-Sch.-R., 19. Juni 1894, Z. 1678) wurde das Schuljahr heuer schon am 14. Juli in der herkömmlichen feierlichen Weise mit einem Dankamte geschlossen. IX. Verordnungen der vorgesetzten Behörden von allgemeinerem Interesse. 1. K. k. Landesschulrath, 14. September 1893, Z. 2737. Die Schüler sollen regelmäßig auf die Giftigkeit vieler Farben in den Farbenkästchen sowie darauf
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