24. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1894

12 des Aristoteles, der dem Dichter eine Änderung der von der Sage fertig überkommenen Fabel nicht gestattet, verstoßen wollte; trotz dieser Abänderungen, welche dieses Stück den Anschauungen seiner Zeitgenossen mehr anpassen sollte, ist jedoch dasselbe nicht frei von Unwahrscheinlichkeiten. Vor allem macht sich der innere Widerspruch zwischen den feinen Sitten, welche in dem Stücke herrschen, und dem grausamen Brauch der Menschenopfer und der Sclaverei geltend; außerdem wird dem Orakelspruch eine zu große Bedeutung beigelegt und auch der Eintritt des für die Griechen günstigen Windes an Erscheinungen geknüpft, die die werkthätige Hilfe der Göttin zu sehr erkennen lassen und den Anschauungen jener Zeit nicht entsprechen. Zur Einheit der Handlung ist nicht bloß erforderlich, dass sie sich um einen Helden bewegt, sie muss auch ein wohlgefügtes Ganze bilden, dessen einzelne Theile sich nothwendig auseinander ergeben, d. h. es müssen die einzelnen Ereignisse motiviert sein. 2) Dieser Forderung kommt der Dichter mit der größten Sorgfalt nach: bereits die Einleitung enthält die Bedingungen für die folgenden Vorgänge, die die weiteren Scenen nothwendig zur Folge haben; mit besonderem Glück wird auch gleich zu Beginn die Stellung, welche Arcas und Eriphile im weiteren Verlaufe des Stückes zukommt, angedeutet, und selbst der Tod der Eriphile, der am wenigsten motiviert erscheint, ist wenigstens genügend vorbereitet. Dass Racine von der Schuld der Eriphile selbst wenig überzeugt war, ergibt sich aus der Vorrede zur „Iphigenie"; unter den Gründen, weshalb er sie in dieses Drama aufgenommen, erwähnt er auch, dass sie „einigermaßen“ wegen ihres Versuches, ihre Freundin zu verderben, verdient bestraft zu werden. Wie sich aus der nachträglichen Deutung des Orakelspruches jedoch ergibt, war sie schon längst für das Opfer ausersehen, bevor sie noch ihren Verrath an Iphigenie verübt; wo aber das Schicksal schon vorher bestimmt ist, wie hier durch den Seher Calchas, wird der Schuldbegriff getrübt.) In Bezug auf ihre Schuld wird sich also schwer ein begründeter Unterschied zwischen ihr und ihrer glücklicheren Freundin machen lassen. Über die Nothwendigkeit der „tragischen Schuld“ und der damit zusammenhängenden „poetischen Gerechtigkeit sind überhaupt die Ansichten sehr verschieden: während viele sie für unbedingt nothwendig halten, erklären sie andere als entbehrlich. W. Scherer) findet sie nur in dem Streben der großen Masse, in der Dichtkunst eine bessere Welt zu sehen, begründet und verlangt, dass man mit dem sittlichen Gefühle derselben rechne; wie aber Alfred von Berger) zeigt, ist es überflüssig, bei jeder Person, welche in einem Drama den Tod erleidet, nach einer „tragischen Schuld“ zu suchen. Ebensowenig wie im wirklichen Leben Unglück und Tod als Folge einer Schuld sich ergeben, kann der Dichter jedes Leiden mit einem Vergehen in Verbindung bringen, wenn er nicht unwahr erscheinen will. Deshalb besteht doch noch ein bedeutender Unterschied zwischen der Wirklichkeit und dem Werke des Dichters: während im Leben die Schicksale des Menschen oft ganz räthselhaft und unverständlich sind, wird durch die Kunst des Dichters der Zuschauer zum Verständnis des Geschickes, welches sich im Drama vollzieht, gebracht. Nur zu oft trifft man auf Menschen, deren natürliches Schicksal es scheint unterzugehen, ohne dass sie sich irgendeines Vergehens schuldig gemacht haben, und zu diesen gehören auch Iphigenie und Eriphile. Wie die Verhältnisse sich anfangs für sie gestalten, sind beide durch den Ausspruch der Götter dem Tode geweiht: Iphigenie, um den Griechen den Zug gegen Troja zu ermöglichen, ihre Freundin für den Fall, als sie ihre Abstammung erfahre. Eriphile gegenüber ist aber die Lage der Iphigenie doch noch günstiger: während ihr Schicksal *) Poetik, übersetzt von Stahr, XIV., 5. 2) Vgl. Freytag, S. 27. 3) Fr. Th. Vischer, Asthetik, IV. B., S. 1410. *) Poetik, S. 144. 5) Dramaturgische Vorträge, S. 39 f. und 49 ff.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2