23. Jahresbericht der k. k. Staats-Oberrealschule in Steyr, 1893

— 55 — liniiertes Papier mitzubringen sind, beginnt am 15. Juli um 10 Uhr vormittags, am 16. September um 9 Ohr vormittags; die mündliche am 15. Juli und am 16. September um 2 übr nacbmittags. Die Aufnahme a 11 er an dcr e n S c hü 1 o r erfolgt am 15., 16. oder 17. September vormittags in der Directionskanzlei. Schüler, die von fremden Anstalten kommen, haben ihren Tauf- oder Geburtsschein, sowie das letzte, mit der Abgangsclausel ver sehene Semestralzeugnis beizubringen. Kann ein Aufnahraswerber ein Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Ciasso nicht beibringen, so hat er sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. (Prüfungstaxe 12 11.) Die Aufn ah m s p rü fu n g e n jener Schüler, welche sich für eine höhere Classe melden, und die Wi e d erh o 1 u n gs- (Verbesserungs-) Prüfungen werden am 16. September von 8 Uhr vormittags an in den betreffenden Classenzimmern ab gehalten. Die der Anstalt bereits angehörigen Schüler haben bei ihrer Anmeldung 1 fl. als Bibliotheksbeitrag, neu eintretende außerdem 2 11. 10 kr. als Aufnahmsgebür zu erlegen. Das Heiligengeistamt wird am 18. September um 8 Uhr morgens in der Vorstadtpfarrkirche abgehalten; demselben haben alle katholischen Schüler beizuwohnen. Nach dem Gottesdienste begeben sich die Schüler in ihre Classen, wo ihnen die Disciplinar-Ordnung vorgelesen und die Stundeneintheilung mitgetheilt werden wird. Der regelmäßige Unterricht beginnt am 19. September um 8 Uhr vormittags. 2. Scliiils:cl<l. Das Schulgeld beträgt für jedes Semester 15 11. und ist (die Schüler der I. Classe im I. Semester ausgenommen) in den ersten 6 Wochen jedes Semesters mittels Schulgeldmarken, die im k. k. Hauptsteueramte in Steyr zwischen dem 8. und 25. eines jeden Monats gekauft worden können, zu entrichten. Öffentliche und mittellose Schüler der II. bis VII. Classe können von der Zahlung des Schulgeldes (ganz oder zur Hälfte) b efr eit werden, wenn sie im letzten Semester in Sitten und Fleiß wenigstens die Note „befriedigend" und mindestens erste Fortgangsciasse haben. Die (stcmpolfrcien) Gesuche um Schulgeldbefreiung sind an den hochlöblichen k. k. Landesschulrath in Linz zu richten, mit dem Zeugnisse über das letzte Semester und einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten behördlichen Mittellosigkeitszeugnisse (Formularien hiefür werden in der DirectionsKanzloi ausgegeben) zu belegen und bei der Direction bis längstens 30. Sep tember zu überreichen. Die Schulgeldbefreiung geht verloren, wenn der Schüler am Schlüsse eines Semesters ein Zeugnis erhält, welches den oben angeführten Bedingungen nicht entspricht. Die öffentlichen Schüler der I. Classe haben im I. Semester das Schulgeld spätestens im Laufe der ersten drei Monate nach Beginn des Schuljahres zu entrichten. Es kann ihnen aber diese Zahlung bis zum Schlüsse des I. Semesters gestundet werden: a) wenn ihnen in Bezug auf sittliches Betragen und Fleiß eine der beiden ersten Noten der vorgeschriebenen Notenscala und in Bezug auf den Fortgang in allen obligaten Lehrgegenständen mindestens die Note „befriedigend" zuerkannt wird, und b) wenn sie ihre Dürftigkeit gehörig ausweisen. Um die Stundung des Schulgeldes zu erlangen, hat der betreffende Schüler der I. Classe in den ersten acht Tagen des Schuljahres bei der Direction ein (ungestempeltes, an den hochlöblichen k. k. Landesschulrath in Linz gerichtetes) Gesuch zu überreichen, welches mit einem nicht vor mehr als einem Jahre ausgestellten behördlichen Zeugnisse über die Vermögonsverhältnisso belegt sein muss.

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