— 50 — wird genehmigt, wobei vorausgesetzt wird, dass der für Jugendspiele voraussichtlich nothwendigo Aufwand in anderer Weise bestritten werden wird. Zugleich wird der Direction im Einvernehmen mit der Lehrerconferenz im Bedarfsfalle das Virement innerhalb der Gesammtsumme der Dotation eingeräumt. (Vertheilung: Physik 100 fl., Chemie 100 fl., Naturgeschichte 80 fl., Geographie und Geschichte 30 fl.. Zeichnen 40 fl., Gesang 20 11., Lehrer-Bibliothek 150 11., Vorbrauchsgegenstände 10 11.) 8. K. k. Landesschulrath, 3. December 1892, Z. 3761 und 3762. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Brlass vom 19. October 1892, Z. 5241, den Professor an der Staats-Eealschule in Salzburg, Hermann Lukas, mit den Punctionen eines Fachinspectors für den Z e i ch e nun t e rri cht an Mittelschulen, Lehrer- und Lehrerinnon-Bildungsanstalten in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Deutsch-Tirol und Vorarlberg auf die Dauer von drei Jahren, d. i. bis zum Schlüsse des Schuljahres 1894/95 zu betrauen befunden. 4. K. k. Landesschulrath, 30. Jänner 1893, Z. 189. Der von dem Fachlehrer entworfene Lehrplan für den nichtobligaten Unterricht in der analytischen Chemie wird mit dem Bemerken zur Kenntnis genommen, dass nach einer zwei jährigen Erfahrung über die Durchführung desselben zu berichten sein wird. L<ehrplan: 1. Curs. a) Analyse einfacher, im Wasser löslicher Verbindungen; Anwendung der Gruppenreagentien und Nachweisung der wichtigsten Basen und Säuren. h) Verhalten der festen Körper zu Lösungsmitteln: a) Metalle, b) andere feste Substanzen. Ermittlung der gelösten Stoffe. c) Prüfung auf trockenem Wege mit Benützung des Proberöhrchens, des Löthrohres, der Borax- und Phosphorsalz-Perle. d) Zusammengesetzte Analyse und qualitative Untersuchung einiger Legierungen: Trennung der Gruppen und Unterscheidung der Elemente innerhalb derselben Gruppe. 2. Curs. a) Wiederholung einiger qualitativen Analysen. Qualitative Prüfung des Wassers und Schlussfolgerungen auf dessen Verwendbarkeit. h) Darstellung chemischer Präparate. c) Ausführung einiger Titrierungen. 5. K. k. Statthalterei, 28. Februar 1893, Z. 2540/Vn. Die vorgelegte Eechnung über die Vermögensgebarung des Local-Eealschulfonds in Steyr für das Jahr 1892 wurde geprüft und richtig befunden. (Die Sumrne des schlioßliohen Activvermögens betrug mit Ende 1892 11. 29.867'13; somit im Jahre 1892 vermehrt um fl. 926'74.) 6. K. k. Landesschulrath, 16. März 1893, Z. 725 Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlass vom 26. Februar 1893, Z. 3605. genehmigt, dass an den Eealschulen Oberösterreichs vom Schuljahre 1893/94 an bezüglich der Vertheilung des physikalischen Lehrstoffes an den Unterclassen die Ab änderung platzgroife, dass die Abschnitte über Hydrostatik und Aerostatik in den Lehrstoff der III. Classe einbezogen und nach dem Abschnitte „Wärmelehre" behandelt werden. 7. K. k. Landesschulrath, 3. Mai 1893, Z. 1035. In Ergänzung des Erlasses vom 18. April 1878, Z. 1181 (Verordnungs-Blatt Nr. 16, p. 32), mit welchem angeordnet wurde, dass die Aufnahme von Schülern in die unterste Classe einer Mittelschule nur auf Grund von Frequentations-Zeugnisson erfolgen kann,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2