— 26 mitzutheilen, wobei gleich bemerkt werden möge, dass in der späteren Kaiserzeit von den alten Principien leider abgegangen und eine sich in das Kleinste mischende Beamtenregierung nicht zum Heile der Provinzen dieselben haupt¬ sächlich vom fiskalischen Gesichtspunkte aus regierte, d. h. häufig aussaugte. Noricum ward, wie schon erwähnt, als persönliches Eigenthum des Kaisers einem Procurator, einem dem Kaiser persönlich verantwortlichen Domanialbeamten unterstellt, wobei außer der geringeren militärischen Bedeutung des Landes auch der Umstand maßgebend war, dass in dem gebirgigen, von vielen Stämmen bewohnten Lande eine stramme Durchführung der römischen Einrichtungen nicht möglich war und der natürliche Reichthum des Landes durch einen Procurator, dessen besondere Aufgabe die Pflege und Ausnutzung einer Provinz für den Kronschatz war, besser verwaltet werden konnte. Er war gewöhnlich ein verdienter Soldat oder ritterlichen Standes, aber ein Beamter der höchsten Gehaltsstufe (300.000 Sesterzen, beiläufig 25.000 Gulden werden als Gehalt angegeben) und mit den Abzeichen der consularischen Würde ausgezeichnet, — der purpurverbrämten Toga, dem elfenbeinenen Stuhl und 6 Lictoren, — und oberster Verwalter, Richter und Commandant der Truppen im Lande. In letzterer Beziehung ist zu bemerken, dass er nie eine ganze Legion unter seinem Befehle hatte, wozu sein militärischer Rang zu gering war, sondern nur Bruchtheile einer solchen und Hilfsvölker. Wo der Procurator Noricums seinen Sitz hatte ist für die erste Zeit zweifelhaft; unter den Antoninen (Antoninus Pius — Alexander Severus 138—225) war es Celeja — Cilli, später Tiburnia, heute St. Peter im Holze im kärntnerischen Lavantthale. Die seit Marcus Aurelius in Noricum stehende zweite italische Legion stand unter dem Oberbefehle des Legaten von Pannonien, so dass also seit dieser Zeit die Geschäfte des Procurators rein civiler Art waren. Von der Theilung Noricums in das ufer- und binnenländische unter Kaiser Diokletian geschah bereits Erwähnung; um 311 taucht diese Theilung als vollzogen auf. Er trennte auch die Civilund Militärgewalt vollständig — mit ihm beginnt das eigentliche Beamten Regiment. Auf der Reichseintheilung Diokletians beruht die Constantins des Grossen (324—337), welche aus dem erhaltenen Staatsschematismus „Notitia utriusque imperii Orientis et Occidentis „Schematismus der beiden Reichshälften des Orients und Occidents“ — bekannt ist. Das Reich war getheilt in vier Präfecturen: 1. Des Orients; 2. Illyricums; 3. Italiens; 4. Galliens. Die Präfecturen waren getheilt in 13 Diöcesen und in 116 Provinzen. Die Präfectur Italien umfasste die Diöcesen Italien, westliches Illyricum und Afrika zur illyrischen Diöcese gehörten sieben Provinzen, von denen vier, Pannonia prima, secunda, Savia, Valeria das alte Pannonien bildeten, zwei, Noricum ripense und mediterraneum, das alte Noricum, als siebente kommt dazu Dalmatien. Der erste Beamte jeder Präfectur war der Präfectus Prätorio als CivilGouverneur; ihm unterstanden die Vicarii oder Statthalter der Diöcesen und
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