9. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1879

55 unter ausdrücklicher Bezeichnung seines Zweckes mit den Noten aus der Religionslehre, der deutschen Sprache und dem Rechnen beizubringen. Schüler, welche in eine höhere Klasse aufgenommen zu werden wünschen, haben entweder ein legales Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Klasse beizubringen oder sich einer die sämmtlichen Lehrgegenstände der vorhergehenden Klasse umfassenden Prüfung zu unterzichen. Der regelmässige Unterricht beginnt nach Abhaltung des HeiligengeistAmtes, dem alle katholischen Schüler der Anstalt beizuwohnen verpflichtet sind, am 16. September. Da die Anstalt sowol in ihrem eigenen wie nicht minder im Interesse der Eltern es als ihre ganz besondere Obsorge erachtet, dass die aus¬ wärtigen Schüler in anständigen Familien untergebracht werden und dass sie von Seiten ihres häuslichen Lebens keine Gefahr für ihre Sittlichkeit laufen, so wird die Direction stets mit Vergnügen bereit sein, sowol in dieser, wie überhaupt in allen die Schule betreffenden Angelegenheiten mündliche oder schriftliche Auskünfte zu erteilen. Steyr, 15. Juli 1879. Der Director der k. k. Oberrealschule: Josef Berger. -----

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