58 der Winkel DBC = 47° 18' 32" beträgt. Wie groß ist die andere Diago¬ nale BI)? 4.) In einer Ellipse, deren Axen a = 8, b= 5 sind, wird die Länge der gleichen conjugirten Durchmesser und der Winkel, welchen dieselben einschließen, gesucht. Uebersetzung eines deutschen Dictats in das Fran¬ zösische. Uebersetzung aus dem Französischen ins Deutsche. (Dr. E. Filek’s Chrestomathie, pag. 32, Nro. 74 bis Nro. 75.) Englische Sprache. F. Dénervaud, Englische Chrestomathie: The Battle of Waterloo. Wichtigere Verfügungen der hohen Schulbehörden. L. Sch. R. 12. Oct. 1877, Z. 3319. Die Einführung des nicht obligaten Unterrichtes in der analystischen Chemie, im Sinne der Mini¬ sterial-Verordnung vom 28. März 1871, wird unter der Bedingung bewilligt¬ daß nur Schüler der beiden obersten Klassen, welche in der theoretischen Chemie wenigstens die Fortgangsnote „befriedigend“ haben, und nur aus¬ namsweise ganz vorzügliche Schüler der V. Klasse für diesen Unterrichts¬ zweig Aufnahme finden. L. Sch. R. 28. Dezember 1877, Z. 4268. Um die Interessen der Realschulen zu fördern, wird auf die bei Alfred Hölder in Wien erschei¬ nende „Zeitschrift für das Realschulwesen“ aufmerksam gemacht und das Abonniren auf dieselbe empfohlen. L. Sch. R. 30. Dezember 1877, Z. 4353. Hinsichtlich der aus den fremden Sprachen bei den Realschul-Maturitätsprüfungen zu stellenden For¬ derungen haben jene ermäßigten Bestimmungen, welche für das Schuljahr 1876/7 galten, auch für das Schuljahr 1877/8 zu gelten. L. Sch. R. 13. Jänner 1878, Z. 4475. Den Aufnamsprüfungen beim Eintritte in die erste Klasse einer Mittelschule ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und darauf zu achten, daß den in dieser Richtung bestehenden Verordnungen vollinhaltlich entsprochen werde. L. Sch. R. 13. Jänner 1878, Z. 143. Bei Aufnamsprüfungen von Schülern in eine höhere als die I. Klasse ist mit der größten Vorsicht und gewissenhafter Strenge vorzugehen und zugleich zu erproben, ob die Aufnamsbewerber in allen in den früheren Jahrgängen der Realschule behan¬ delten Lehrgegenständen jene allgemeine Vorbildung sich erworben haben, welche sie mit den öffentlichen Schülern der betreffenden Klasse auf gleiche Stufe stellt und dieselben zur erfolgreichen Fortsetzung der Studien befähigt. L. Sch. R. 18. April 1878, Z. 1181. Nach dem h. M. E. vom 7. April 1878, Z. 5416, wurde die Anordnung getroffen, daß fortan jedem Schüler, der aus einer öffentlichen Volksschule austritt, um in eine Mittelschule ein¬
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2