Aufnahme der Schüler für das Studienjahr 187%. Im Studienjahre 1871/ wird die VII. Klasse der Real¬ schule eröffnet; die Anstalt iet daher mit Beginn dieses Schul¬ jahres eine vollständige Oberrealschule. Die Aufnahme der Schüler findet statt vom 28.-30. Sept. zwischen 8 und 12 Uhr vormittags und 2 bis 4 Uhr nachmittags in der Directionskanzlei der k. k. Oberrealschule. Zur Aufnahme in die I. Klasse ist erforderlich: 1. Das vollendete oder im erste Quartale des betreffenden Schuljahres zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr. 2. Der Nachweis über den Besitz der er¬ forderlichen Kenntnisse, welcher durch eine über die gewähn lichen Gegenstände der Volksschule sich erstreckende Aufnahms¬ prüfung geliefert wird. — Um Irrungen vorzubeugen, wie si sich thatsächlich auch nach den Erfahrungen dieses Schuljahre ergeben haben, sei hier mit allem Nachdrucke darauf ausmerk¬ sam gemacht, dass im Sinne des hohen Ministerial-Erlasses die Klassen einer Bürgerschule keinen Ersatz für die Klassen der Realschule geben und dass daher der Uebertritt aus irgend einer Klasse der Bürgerschule in die nächst höhere Klasse der Real¬ schule nicht stattfinden kann. Jene Knaben, welche Realschul¬ studien zu machen gesonnen sind, müssen- daher, wenn sie nicht einen empfindlichen Zeitverlust erleiden wollen, allsogleich in die I. Klasse der Realschule aufgenommen zu werden suchen. Schüler, welche von einer anderen Lehranstalt an die k. k. Oberrealschule in Steyr aufgenommen zu werden wünschen, ha¬ ben ein Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorher¬ gehenden Klasse beizubringen. Das Schuljahr 187 %/ wird am 1. October um 8 Uhr mit dem Heiligengeistamte eröffnet, dem sämmtliche katholische Schü¬ ler der Anstalt beizuwohnen haben. Der Unterricht selbst nimmt am 2. October seinen regelmässigen Anfang. Den Eltern auswärtiger Schüler wird in ihrem eigenen In¬ teresso zur Pflicht gemacht, ihre Söhne unter möglichst verläss¬ liche Aufsicht in Steyr zu stellen, wie denn die Direction sicl überhaupt mit Vergnügen bereit erklärt, auf mündliche oder schriftliche die Schule u. s. w. betreffende Anfragen die ge¬ wünschten Auskünfte zu geben.
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