3. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1873

-53- L.-Scb.-R. 27. Jänner 1873 Z. 164. In Folge hohen M.-E. vom 13. Jänner 1873 Z. 13278 kann vollständig geprüften Lehr- amtscandidaten auch in dem Falle, wo sie das Probejahr noch nicht zurückgelegt haben, die Substitutions-Gebühr von 480 fl. bis zu dem Betrage von 600 fl. ergänzt werden. L.-Sch.-R. 26. März 1873 Z. 817. Die bestehenden Vor- schriften über Feststellung der in die Zeit des Schuljahres fallenden Ferien sind genau zu beobachten. L.-Sch.-R. 21. März 1873 Z. 583. Mit h. M.-E. vom 17. Februar 1873 Z. 11425 wird die Taxe für die Ausfertigung von Duplikaten der Maturitätszeugnisse auf 6 fl. und für Aus- stellung von Duplikaten der Semestralzeugnissc auf 1 fl. festgesetzt. L.-Scb.-R. 26. April 1873 Z. 926. Mit b. M.-E. vom 23. März 1873 Z. 19 ist der k. k. Landesscbulratb ermächtiget, Schülern der J. Klasse einer Mittelschule, welche in beiden Semestern ein Zeugnis der HI. Fortgangsklasse erhalten haben, auf Antrag des Lehrkörpers die Wiederholung dieser Klasse an derselben Lehr- anstalt zu gestatten. L.-Sch.-R. 27. Juni 1873 Z. 1702. Mit h. M.-E. vom 17. Juni 1873 Z. 7702 sind Geldsammlungen unter den Schülern unzulässig und dttrfen solche nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Landesschulbehörde veranstaltet werden. L.-Sch.-R. 27. Juni 1873 z. 1641. Der Herr k. k. Minister fttr Cultus und Unterricht bat den Erlass vom 24. Februar 1873 Z. 9453, die Wiederholuugsprttfungen an Gymnasien betreffend, auch auf die Realschulen auszudehnen befunden.

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