3. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1873

Statuten der SchtUerlade. § 1. Die Schltlerlade hat den Zweck, dürftige Studirende der k. k. Oberrealschule in Steyr zu unterstützen. § 2. Zur Erhaltung der Schtilerlade werden zweimal im Jahre, und zwar zu Anfang beider Semester, unter den Schülern der Realschule Sammlungen eingeleitet. Ausserdem werden jeder- zeit Beiträge vom Director und den übrigen Mitgliedern des Lehrkörpers angenommen und auf Verlangen besonders qnittirt. § 3. Der zehnte '!'heil eines jeden Geldbetrages wird fruchtbringend angelegt, das Uebrige kann zu Unterstützungen verwendet werden. - Die Zinsen werden so lange zum Kapital geschlagen, bis dasselbe den Betrag von 500 Gulden erreicht. § 4. Die Unterstützungen werden von einem Ausschusse, bestehend aus dem Director und zwei fllt· die Dauer eines Jahres aus dem Lehrkörper gewählten Mitgliedern, nach Massgabe der vorhandenen Mittel bewilligt. - Dem Verbrauche nicht unter- liegende Lehrmittel, z. B. Bücher, Atlanten, Reieszeuge u. s. f. werden nach der Benützung zurückgestellt. § 5. Die Aufbewahrung der aus den eingegangenen Beiträgen angekauften Leh1·mittel und der Gelder steht dem Director zu, welcher auch den Behörden und dem Publicum gegenüber die Schülerlade vertritt. § 6. Der Ausschuss legt am Schlusse des Schuljahres dem Lehrkörper Rechnung und diese gelangt im "Alpenboten" nnd beziehungsweise im Jahres - B~richte der Anstalt zur Ver- öffentlichung. § 7. Im Falle der Auflassung der Schülerlade wird der Lehrkörper über die Verwendung des vorhandenen Vermögens entscheiden. § 8. Der Lehrkörper behält sieb vor, nach Massgabe der gemachten Erfahrungen vorliegende Statuten zu ändern. Die Direction erfttllt biemit eine sehr angenehme Pflicht, allen jenen, welche die Zweke der Scbttlerlade in so ergiebiger

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2