3. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1873

-6- Bulle wäre nämlich auch dann schon so stark benutzt gewesen, dass der Gedanke nahe lag, ein Aeltester werde dadurch versucht werden, auch die Capitel 7 und 25 derselben aufzunehmen. Wenn ich nun noch sage, dass Rudolf sogleich nach seinem Regierungsantritte alle Räthe seines Vaters entfernte, so liefert das, gehalten zu dem Folgenden dieser Abhandlung, den bedeu- tends·.en Punkt des Beweises, dass dieser weder selbst eine Fälschung je im Sinne hatte, noch eine solche seinem Sohne zumutete. II) Dass und wann Rudolf IV. die Fälschung vorgenommen hat. Da ich eben festgestellt habe, dass Albrecht II. unseren Documenten ferne steht, so ist damit erklärt, dass ihre Abfassung die Mtihe Rudolfs in Anspruch genommen hat. Ich werde dieses Resultat noch durch zwei Momente mehr zu begründen suchen. Der 9. § des Majus lautet: Et si, quod deus avertat, Dux Austrie sine berede filio decederet, idem ducatus ad s e n i o re m fi 1i am, quam reliquerit, devolvatur; d. h., gebalten zu den einschlägigen Bestimmungen desselben Freiheitsbriefes: Da in Oesterreich die Herrschaft sich nur nach der Primogenitur ver- erbt, so muss, weil sie von seinem Stamme nicht weichen darf, nach dem Tode des letzten Regenten, wenn er keinen Sohn hinterlässt, mit Ausschluss seiner Brüder, seine älteste Tochter folgen. Rudolf hatte nun keine Kinder und musste denken, dass ihm nur Töchter geboren werden könnten. Er sicherte also fttr diesen Fall der ältesten die Nachfolge zu. Wir wissen ferner, dass er in Wien ein Bistum grtinden wollte. Soll zu diesem Zwecke nicht die in dem Briefe von 1058 enthaltene Unterord- nung der Bistümer Salzburg und Passau unter den Herzog von Oesterreich gedichtet worden sein? In der Matseer Chronik heisst es ja: Ipse (Rudolfns) etiam episcopatnm Pataviensem voluit transtulisse in Wyennam. Wenn wfr daher später an einigen Versuchen Ruuolfs, die Privilegien zur Geltung zu bringen, er- kennen werden, dass er mala fide handeite, so wird uns offen• bar sein, dass er selbst sich zu dieser traurigen Rolle verur- teilt hat. Bestimmt existirten diese Privilegien am 11. Juli 1360, in- dem an diesem Tage Rudolf durch den päbstlichen Nutltins, Bi- schof Aegidius von Vincenza, den Bischof Gottfried von Passau

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