3. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1873

-4- Otto und Albrecht hatten also in ihrem Wappen auch eine Krone, die vielleicht die des roten habsburgischen Löwen ist; und Gualvaneo de la Flamma bemerkt demnach be- züglich österreichischer Herioge nur, dass das Recht, auf ihrem Helme, Bannern und Shildern eine goldene Krone zu tragen, ihnen einst allein (solis) nm einen hohen Preis erteilt wurde. Da nun von diesem Rechte in dem Freiheitsbriefe von 1228 kein Wort steht, so können die Urkunde von 1336 und der Bericht des Gualvaneo für die Entstehung desselben wie des Majus nichts beweisen. Die dritte Ansicht endlich ist die richtige und gehört in unser Thema. Um aber ihre Stichhältigkeit erweisen zu können, muss ich zuerst in die Regierungszeit des Vaters Rudolfs, des · Herzogs Albrecht II., zurtlckgehen; denn die Beweise von der Nichtexistenz der falschen Schriftstücke führen nur bis zum Jahre 1356 herauf. Ich werde dartun, dass Albrecht die Fälschung nicht bewerkstelligt haben kann; ist dieses negative Resultat gewonnen, so will ich untersuchen, zu welcher Zeit dieselbe von Rudolf - gleich, o b u n m i t t e I bar o der m i t t e l bar - vorgenommen wurde; weiter werde ich erfütern, dass sowol die damaligen allgemeinen Verhältnisse Deutschlands und Oesterreichs, als auch der Charakter und gewisse Beschäftigungen Rudolfs für die Entstehung der Privilegien unter ibm sprechen. Am Schlusse der Abhandlung endlich soll gezeigt werden, welche Versuche Rudolf machte, sie zur Geltung zu bringen. I) Albrecht II. kann die Fälschung nicht bewerkstelligt haben. Wenn Albrecht die Privilegien fabrieirt hat, so kann er dieß nur in den letzten anderthalb Jahren seines Lebens getan haben ; denn die letzten Capitel der goldenen Bulle, welche dabei benutzt worden ist, wurden in den Weihnachten des Jahres 1356 publicirt, und Albrecht starb am 20. Juli 1358. Dass aber diesem Zeile 4 ff. v. o. In der Ausgabe mit den Regesten t111g Lichnows'ky als • Ver- besserung" am letzten Blatte zur Seite 223: •54 b" nach, und die Note 64 b ist diese: .Anon. Leob. p. 945." - Sieh dazu Böhmer, Regest& imperit . , . 1314-1347: Ludwig der Baier, Nr. 1785, 1336 Aug. 21, prope Landowe (in castris) erhebt den .•• Wilhelm (von Jülich) von einem Grafen zu einem Fürsten und Markgrafen, • , , - Sieh noch Seite 254 , 1336 Aug. 00 prope Landowe: Herzog Otto vereinigt sich mit Kaiser J„udwig .•••).

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