2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867
- 6 - gau; auch die Landgrafschaft im obern Elsaß sollte er auf seine Erben bringen" n. ·s. w. 1 ) Die Grafechaft im Zttrichgau haben sie ungeteilt gelassen, obwol vielleicht bestimmt wurde, dass in den obern Gegenden, wo Rudolf seine Besitzungen hatte, auch die Grafengewalt von diesem vorzüglich ausgeübt werden sollte. 2 ) Dieser Gau reichte östlich bis zu den Gebirgsrttcken zwischen Töß und Glatt, zwischen Toggenburg und dem untern Linttale, südwestlich bis zu1n Zuger See, dem Rigi und einer von diesem südlich laufenden Linie, so dass der Bttrgenberg (in Unterwalden) schon zum Argau gehörte. In dem Zttrichgau lagen also der größere Teil des Kantons Glarus, der ganze jetzige Kanton Schwiz, Uri und der östliche Teil von Unterwalden, wenigstens Engelberg (am Fuße des Titlis); dann der Kanton Zug seinem größern Teile nach, u. s. w. Der westliche Teil von Unterwal- den, einige kleine Teile von Zug, u. s. w. bildeten den Argau. 3 ) In1 J. 1240 lebt Albrecht der Weise wol nicht mehr, und es 'hatte jetzt sein ältester Sohn Rudolf ftlr den Ruhm des ·alten Gra- fenhauses zu sorgen, jener Rudolf, dem es beschieden ,var nach durchlebter, unheilvoller Verwirrung im deutschen Reiche mit kräftiger Hand eine neue Ordnung einzuführen. Vor dieser Zeit jedoch sollte er besonders sein Hausgut bedeutend vermehrt sehen. Als Graf Ifartmann der ältere von Kiburg kinderlos starb und den Mannsstamm seines alten Geschlechtes am 27. Novem- ber 1264 beschloss, beerbte ihn als seiner einzigen Schwester Sohn der genannte Graf Rudolf. Die Erbschaft umfasste: die Grafschaftsrechte im Turgau, Kiburg, Wintertur, Baden, Uster, Windegg, Wandelberg, Scbännis, Liebenberg, Mörsberg, Statten- berg, Dießenhofen , Frauenfeld und all das andere Eigen des ältern Hartmann ; sämtliche Lehen, welche Hartmann von ver- schiedenen Gotteshäusern sowol als von Weltlichen getragen hatte; die Vogtei über das Gotteshaus lltinster; die Kastvogtei über das Gotteshaus Schännis. 4 ) Vom Turgau n1ag hier nur erwähnt werden, dass er im Westen in der oben bezeichneten Grenze an den Zürichgau stieß. Wie Rudolf von Habsburg des ältcrn, so war sein Vetter Graf Eberhard von Laufenburg des jUngern Hartmann von Kiburg 1 ) Kopp II, 1 , 319, 582 bis 585. - 2) Huber 51 , vergl. dens. 38 Anm. 3, und Blumer 89 f.; Wartmann 122, 384. - 3) Blumer, Huber 36 f. - 4 ) Kopp II, 1, 696 f., 627 f., 632, 294, 331, 306, IUumer 615.
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