2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 47 - oder die Luzerner (Eidgenossen der Waldstätte) angegriffen, und in Folge ihrer Mahnung die Waldstätte auch die Berner mahnen, so sollen die letztern ihren Zuzug unverzllglich ihren Eidgenos- sen senden und mit denselben ziehen ttberall hin, wo sie auch hinziehen und ihnen da ihre Feinde l1clfen angreifen und schädi- gen, überall mit demselben Zug und anderswo, wo sie es tun mögen, mit guten Treuen, und ebenso umgekehrt. Nächsten Tags 1 ) erteilten die Waldstätte an Zürich und Luzern die Zusage, auf ihr Verlangen auch die von Bern mahnen zu wollen, und die Einwilligung, wenn je Bern jene beiden Städte in ihren Bund aufnehmen wolle; Zürich und Luzern erteilten die Gegenversiche- rung, sich von den '\Valdstätten auch fttr Bern mahnen zu lassen, und die Waldstätte verpflichteten sich gegen die Berner, auf deren Mahnung aucl1 Zürich und Luzern mahnen zu sollen 2 ). So war nun der Bundeskreis der acht alten Orte: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwiz, Unterwalden, Zug und Glarns ge- schlossen, geschlossen auf fast 130 Jahre; die drei Waldstätte bildeten gleichsam dessen IIerz, indem von ihrer ursprünglichen Eidgenossenschaft alle darauf folgenden Bünde ausgegangen waren und hinwiederum auf sie zurllckgeflihrt hatten. 1) 7. März. - 2) An1tL Samml. Nüscheler II 86 f., Blumer 331, Liebe- nau 76. S t e y r, im J u 1i 1867. Th. Bauernfeind.

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