2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 40 - gehorsam sein sollen mit allen Rechten und Gewohnheiten, wie solche von Murbach und den Vögten von Rotenburg herge- kommen; dagegen auch Luzern bei seinen Freiheiten und Ge- wohnheiten bleiben soll. Dieselben nenn Schiedlente machten den nämlichen Tng zwischen Oesterreich und den drei Wald- stätten einen Frieden bis 25. Dezember 1338; doch dass er, wenn er nach dieser Frist abgesagt wttrde, noch vier Wochen währen sollte. Ihn zu halten gelobte der Hauptmann-Bischof von Kon- stanz 1 ). Den Amtleuten und Landleuten zu Uri, Schwiz und Unterwalden, die ihm von ihren Bedrängnissen seinet- und des Reiches wegen geschrieben hatten, antwortete Ludwig der Baier am 26. Juli 1337, dass er ihnen zu diesen Zeite~ keine Auf- 1·ichtung geben könne, weil sie ihm ni<·-ht umständlich genug ge- schrieben hätten, und fo1·derte sie auf ihm· einen ehrbaren Mann zu senden zur Mitteilung des Näheren 2 ). Ruhe '"äre wol jetzt lange geblieben, wenn nicht Bern eine Störung bei-vorgernfen hätte. Gegen diese Stadt hatte nämlich bald der benachbarte Adel Beschwerden zu erheben, die eine Verbttndung desselben gegen sie veranlassten und zum Kriege ftthrtcn, in welchem Bern, unterstützt von den 3 Waldstätten, am 22. Juni 1339 bei Laupen siegte. Freiburg behauptete der mächtigen Reichsstadt gegenttber eine entschlossene Haltung, bis riach ttber ein Jahr langem Kriege Königin Agnes 1340, 9. August, einen Frieden vermittelte zwischen Herzog Albrecht, seinen Neffen Friedrich und Leopold, den Grafen von Kibnrg, Arberg und Nydau einerseits, und der Stadt Bern und ihren Helfern ander- seits, sowie zu gleicher Zeit einen Waffenstillstand zwischen Bern und ~,reiburg. Nachdem sich noch a~ 6. _Juni 1341 diese beiden Städte wieder verbündet, am 9. Juli 1343 erstere mit dem Hanse Kiburg Frieden geschlossen, war der Lanpnerkrieg beendet. 3 ) Luzern behielt im Frieden vom 18. Juni 1336 den Bund mit den Eidgenossen und lebte freundlich mit seiner Herrschaft; 1) Amtl. Samml. B., Kopp Urkk. 179, Liebenau 66, Blumer 207 f., Lichn. S. 275, Kopp V, t, Beil. 21 Briefe der Feste Baden 7 k) 1). Mehr ist niemandem bekannt. Ist er eine Verlängernng des Waffenstillstands vom 6. Oktober 1322? Vergl. diese Schrift S. 33 Z. 3 f. v. o. - 2) Böhmer S. 369 No. 3401, aus den Mitteilungen des Antiq. Vereins zu Zürich 9 b, 67. - 3) Nüscheler II 36 bis 45, Lichn. S. 275, Liebenau 66, Blamer 831, Böhmer 8. 388 nach No. 383, Aebi in seinem ausgezeichneten Schulbuche : Die Get1ch, d. Schweizervolkes I. Teil. Neue Auflage. Lucern. 1862. ~

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