2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 36 - keiten der Stadt gegen Kränkungen von Außen und von Innen mit Leib und Gut zu behaupten und sich gegenseitig hiebei zu schirmen ; auch wenn sich Zwiste_unter den Bürgern ergeben sollten, dieselben zu schlichten, zu der Herrschaft und der Stadt Nutzen und Ehre. 1 ) Doch schon den 12. November, wo die Herzoge immer noch keinen als Schultheißen belehnt hatten, erscheint ein solcher: es war Job. von Bramberg, der oben genannte, welcher durch Anmaßung des Rats dieses Amt erlangt hatte und den 25. Dezember einer Vcrsammlung vorsaß. Zu- gleich unterhielt Luzern mit den Waldstätten freundliche Ver- hältnisse. 2 ) Hierauf (mindestens vor dem 13. Oktober 1330) setzte Herzog Otto Job. von Bramberg zum Schultheißen, wie 27. Okto·· ber 1329 (oder 26. Oktober 1330?) Joh. Bokli, ebenfalls einhei- mischen Bürger, an das Ammannamt, letzteren mit der ernstlichen Bitte an Schultheiß, Rat und Bürger, und es voraus als eine besonde1·e Diensterzeigung anerkennend, dass sie demselben daran so gehorsam seien, dass er die herzoglichen Rechte ausüben möge. 3 ) Gleichsam als ob man dieser Bitte willfahrte, · nahmen am 13. Oktober 1330 der Schultheiß, die neuen und alten Räte und die Bürger die Verbindung der 26 vom 28. Jänner 1328 für die noch ttbrige Dauer des Eides als ihr Bündnis an, 4 ) und gerade nach einem Monat (am 13. November 1330) stellte Otto den Luzernern ein Privilegium aus, welchem zufolge er aus den Bttrgern den Schultheißen gibt, selbe den Rat, und , wenn der Vogt zu Rotenburg ein oder mehrere Glieder untauglich oder verdächtig findet, dafttr andere wählen; Hirtentum, Sinntum (Auf- sicht ttber das Maß), Wunn und Weide sollen sie unwttstlich nützen. 5 ) Allein die dem Vogte eingeräumte Beschränkung er- schien beschwerlich und beleidigend, die Stadt ordnete ihren Ammann ab und Job. von Malters, nebst andern zwei Räten, um den herzoglichen Brief mehren und bessern zu lassen. Als diese ohne Resultat heimkehrten, wurden sie so ·insultirt, dass Job. von Malters, dessen Haus in Luzern samt a.nderer Habe die Bttrger in Verbot gelegt hatten, nach Sempach übersiedelte. 6 ) Der Vogt dagegen mahnte schon ab vor der Verbindung vom 1 ) Kopp V, 1, 374 bis 377. - 2) Kopp V, l, 377 f., Liebenau 58 f. - 8) Kopp V, 1, 428. - ') Liebenau 59, Nüscheler ll 15. - 5) Kopp Urkk. 164, Liebenau 69 f., Nüscheler II 15. - 6) Liebenau 60, 61 f., Kopp Urkk. 1~.- .

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2