2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867
- 33 - Mehr geschah nicht. Deshalb mochte es für Oesterreich a~ch ein Glttck gewesen sein, dass Freiburg im Oechtland Treue bewahrte, 1 ) dass, wie die Urkunde vom 5. Juni 1327 beweist, auf monatliches Absagen hin der Waffenstillstand der Waldstätte mit den Herzogen fortdauerte 2 ). Das Ableben König Friedrichs (am 13. Jänner 1330) änderte nichts in der Stellung Oesterreichs zu Ludwig dem Baiern, und am 24. Februar 1330 gewannen die Herzoge den Bischof von Konstanz gegen den Kaiser. 3 ) Endlich, nach so vielen Ja.bren der Zwietracht, schloss den 6. August 1330 zu Hagenau Otto Herzog von Oesterreich mit Kaiser Ludwig Frieden. Die Her- zoge sollten flir den Kaiser des Reiches Leute und Gut, die sie durch ihren seligen Bmder Friedrich besitzen, (jedoch nur das was nicht ihr Lehen und ihre Pfandschaft ist). sogleich ledig lassen und ttberan_tworten ; dieser hätte ihnen alle ihre ererbten Lehen zu verleihen und die Pfandschaften zu bestätigen, die, jene und diese, von Königen und Kaisern vor seiner Wahl her- rtthren ; er sollte ihnen von seinen Dienern ohne Verzug Recht verschaffen; wäre etwas zwischen ihm und dem seligen Herrn ~.,riedrich zum Schaden der Herzoge abgemacht worden, oder zwischen diesen und dem letzteren zu des Kaisers Nachtbeil, so verlöre es alle Kraft. 4 ) Gleichen Tags bestätigte Ludwig den Herzogen Albrecht und Otto alle Rechte und Freiheiten die ihre Städte und Gerichte hätten, 5) und versprach ihnen bald 20,000 Mark _Silber, wofür sie die Städte Neuburg am Rhein, Rheinfel- den, Schaffhausen (Zltrich, St. Gallen) und Breisach als Unter- pfand erhielten. 6 ) Im nächsten Jahre jedoch widerrief derselbe die Verpfändung Zürichs und St. Gallens, nachdem ihm bewiesen worden, dass diese beiden Städte unveräußerlich vom Reiche seien. 7) 1 ) Kopp V, l, 332 (25. Juni 1327). - 2) Kopp V, l , 387. - Der Friede mit Oesterreich dauerte bis zum 15. August 1328, darnach noch bis zum Absagen und vier Wochen darüber (Kopp 1. c. Anm. 5.) Vergl. diese Schrift S. 28 Z. 15 f. v. o., und s. dieselbe S. 26 t. z. v. • - 3) Böhmer S. 253 No. 180, Lichnowsky S. 189. - 4 ) Lichnowsky S. 194: bis 196, Böh- mer S. 258 No. 181, S. 72 No. 1181, S. 298 nach No. 399. - 5) Lichn. S. 195, Böhmer S. 72 No. 1181. - 6) Lichn. S. 195 und 201, Böhmer S. 74: No. 1200, No. 1201, S. 258 No. 182, S. 80 No. 1295, S. 278 No. 2730. Geschbl. I, 34. - 7) Böhmer S. 78 No. 1265 (J. 1331 Februar 27), S. 79 No. 1289 . tJ. 1331 April 22), S. 4:17 No. 425 (J. 1330 Nov. 26, Geschbl. I, 36), S. 321, No. 2990 (J. 1331 Februar 27), Nüscheler II '1 f., Lichn. s. 196. - 5
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