2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 32 - tun und na.ch Verfluss des Monats ihnen zum Angriffe behilflich sein zu wollen. 1 ) Dieses ihr Landfriecfens- Bündnis erneuerten Bischof Rudolf von Konstanz, sein Bruder Graf Ulrich von Montfort Herr zu Feldkirch, Graf Eberhard von Kil)nrg Landgraf zu Burgund, die Städte Konstanz, Zürich, Bern, Lindau, Ueber- lingen, St. Gallen und Ravensburg, und die drei Waldstätte am 14. Jänner 1329 auf die nächsten drei Jahre (bis 23. April 1332) nach Inhalt der Briefe, welche die Städte jüngst einander gege- ben hatten. 2 ) Nach der Zeit der U1·kunde vom 5. Juni 1327 (nämlich am 1. September 1327) gingen Schwiz, Uri und Unterwalden mit dem Grafen Eberhard von Kiburg auf 16 Jahre noch ein besonderes BUndnis ein. Sie gelobten ihm, wenn er angegriffen würde, mit Leib und Gut nach ihrer Macht zu raten und zu helfen, namentlich an den Orten wo es ihm am allerntitzlichsten däuchte. Ließe jemand die Landleute oder den Grafen von Tun bis an den· Brttnig die Straße nicht ruhig fahren, so ve1·sprachen beide rreile sich Rat und Hilfe. Die Landleute behielten n u r das Reich vor. 3 ) Endlich über ein Jahr (am 21. Oktober 1328) ermächtigte Kaiser Ludwig aus kaiserlicher Gewalt und von besonderer Gnade den Grafen Eberhard, weil er ihm und dem Reiche stets ergebene Anhänglichkeit bewiesen habe und hoffent- lich ferner bewähren werde, und dessen Erben, in seiner ganzen Landgrafschaft (Burgund) kleine und große Münze schlagen zu. lassen. 4 ) Was von österreichischen Fortschritten gegenüber den ange- führten Verhältnissen zu melden ist, beläuft sich auf nur Weniges. An die Stelle des verstorbenen Herzogs Leopold, dem das Kloster Interlachen treu geblieben, 5 ) wurde den 8. März 1326 vom Propst und Capitel desselben zum Vogte Herzog Albrecht erwählt, 6 ) und am 21. Mai 1327 verband sich diesem Graf Johannes von Fro- burg zu Dienst mit Leuten und Festen wider jedermann. 7 ) Im Jahre 1329 dann, den 8. August, verpflichteten sich gegenseitig Herzog Otto ftlr ~ich und für seinen Bruder Albrecht, mit Rat, Willen und Gunst des Königs Friedrich, und der Bischof von Straßburg und der. Abt von Murbach zu Rat und Hilfe mit aller Macht, solange einer von ihnen lebe, ebenfalls gegen jedermann. 8 ) 1 ) Kopp V, 1, 404, Blumer 329 f. - 2) Kopp V, 1, 421 1 885. - 3) Kopp V, 1, 887 f. , Neujahrsblatt' II 26. - 4 ) Kopp V , 1 , 889 f. - 5) Kopp V, I, 75. - 6) Kopp V, 1. 332. - 7) Kopp V, 1, 333. - 8) Kopp V, 1, 426. f.

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