2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 28 - nisse einließen 1 ). In diesen bedrohlichen Tagen kam Graf Johannes von Arberg Herr zu Valengin nach Beggenried in Unterwalden und empfing als Landvogt Unterwaldens, Schwizens und Uris an König Ludwigs Statt am 7. Oktober 1323 der drei Länder gemeine Hul d i g un g zu des Reiches Handen. Während die es so zu tun aussprachen, wie sie jeher Königen und Kaisern jeder in den Ländern nach seinem Rechte gehuldigt hätten, be- dnngen sie weiter aus, dass niemand sie an einen Landtag, oder an ein Gericht außer ihre Länder berufen, und nur ein J~ndmann zum Richter (Landammann) ttber sie gesetzt werden solle. Der Landvogt, welcher diesen bedingten Eid also von ihnen nahm, dass der König sie dem Reiche behalte, versicherte seinerseits, es solle ihren Eid nichts bertthrcn, wenn sie irgendwie vom Reiche verlassen wttrden. Doch die friedlichen Verhältnisse zwischen Oesterreich und den Waldstätten dauerten fort 2 ). Im Frühlinge 1324 berichteten die Schwizer dem Könige Ludwig Bedrängnisse durch die gemeinsamen Reichsfeinde, und Ludwig bedauerte sie darttber sehr, meldete ihnen am .4. Mai 1324 die Aufkttndigung des Waffenstillstandes mit Herzog Leo- pold vom gleichen Tage, und dass er nach 4 Wochen mit Heeres- macht ins Feld rücken werde ; zugleich wollte er, dass auch sie etwa eingegangene Waffenstillstände absagen und sich dahin rttsten, dass sie nach Ablauf derselben, sobald er sie anffordere, bestmöglich ihn unterstützen und die gemeinschaftlichen Gegner auf jede schickliche Weise angreifen können; sollte er mit Leo- pold sich aussöhnen, so werdeer sie vom Frieden oder von der Stthne keineswegs ausschließen 3 ). Am nächsten Tage (am 5. Mai 1324) beraubte König Ludwig die Herzoge von OeBterreich abermals ihrer Rechte und Güter in den Waldstätten, indem er die Er- klärung vom 26. März 1316 wiede1·holte. Dazu wollte er (hin- sichtlich der altfreien Leute), dass ferner kein Bewohner der drei Täler oder Landmann vor Leopold, dessen Brttdern oder ihren Richtern, sondern vor seinem und des Reiches Gerichte und V(\r seinem Richter, um welcherlei Sache es sei, zu Recht stehen soll 4 ). Dieser Munterkeit seiner Gegner gegenttber ruhte Herzog Leopold, die Blume der Ritterschaft, durchaus nicht: so lange er ·atmete, bereitete er sieb, ungebeugij von harten Schlägen 1 1) Kopp V, 1, 46, Blumer 220, Nüscheler II 81 Anm. - 2) Kopp V, 1, 47 f. (wegen des Landammanns oder Landrichters s. 51 Anm., 382 Anm., IV, 2, 230 Anm., Urkk. S. 138), Blumer 206. -- 3) Kopp V, t, 14:5. - 4) Kopp V, 1, 145 f., Urkk. S. 69, Blumer 206, Nüscheler II 2, Anm.

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