2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 23 - Ludwig der Baier wusste am 24. Nov.ember 1315 noch nichts davon. Ibn haben nämlich unter Versicherung ihrer 'freue die Waldstätte Doch vor dem Angriffe um Hülfe gebeten, und da sandte er mit dem genannten Tage den Schwizern die ein- fache Vertr6stung, er werde sie und andere Getreue im Früh- jahre den Hä.nden seiner Feinde entreißen und fLirder beschirmen. 1 ) Nicl1t viel mochten die Eidgenossen auf dieselbe geben, auf die Zukunft nicht ohne Sorge, so erneuerten sie am 9. Dezember 1315 zu Brunnen ihren ewigen Bund von 1291. Dessen Bestimmung jedoch, dass jeder seinem llerrn in geziemender Weise dienen solle, beschränkten sie dahin, dass dieß nicht geltt, für Herrn, welche eines der Länder mit Gewalt angreifen oder zu unrechten Dingen nötigen wollten , bis sie mit denselben sich vertragen hätten, ein Zusatz, der damals zunächst gegen Oesterreich ge- richtet war und während des Krieges die Herzoge auch der Ein- künfte von ihren Eigengtttern beraubte. Auße1·dem setzten sie fest, dass keines der Länder und keiner der Landleute mit Aus- wärtigen eine Verbindung eingehen oder einen Herrn nehmen dürfe, ohne der andern Willen und Rat; selbst eine Unterredung mit Auswärtigen sollte ohne diese Zustimmung nicht erlaubt sein, so lange die Länder ohue Herrn wären. Wer gegen die Bestimmungen des Bundes handelte, der sollte als treulos und meineidig mit Leib und Gut den Ländern verfallen sein 2 ). Ein Vierteljahr und etwas später, am 26. März 1316, be- gann König Ludwig urkundlich sich am Hausgute Oesterreichs in den Waldstätten zu vergreifen. Da erklärte er vor Herrieden nach dem Rate und Spruche seiner Fürsten und anderer Reichs- getreuen, die er zu sich nach Nürnberg berufen, alle Höfe, Rechte und Güter der Herzoge und anderer Reichsfeinde, welche in Schwiz, Uri und Unterwalden und an andern an diese Länder grenzenden Stätten liegen, für ihm und dem Reiche verwttrkt und heimgefallen ; VC\n nun an hätten daher die Höfe und Güter mit Leuten und Rechten nur den König für ihren rechten Herrn anzuerkennen, und sollten nie von dem Reich~ veräußert oder getrennt werden. Schon am 29. }Iärz bestätigte er den Urnern, Schwizern und Unterwaldnern auf ihre Bitte die Freiheits- brief~ vom Dezember 1240, vom 19. Februar 1291, und vom 3. Juni 1309; auch den Brief vom 5. Mai 1310 nahm er den 1 ) Kopp . IV, 2, 152, IIuber 64, Blumer 145, Nüscheler I 387, der gar viel weiss. - 2) Huber 84 f, Kopp IV, 2, 152 bis 159, Blumer 144 f., Nüsche- ler I 887 f.

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