2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 20 - Prüfung desselben den Freiherrn Eberhard von Bürgeln, während Leopold den Grafen Friedri~h von Toggenburg zu seinem Be- vollmächtigten wählte; er versprach nach vorgenommener Unter- suchung die Herzoge in alle Güter und Rechte, die sie und ihre Ahnen von Alters her erbrechtlich innegehabt - und in deren ruhigem Besitz König Rudolf als Graf und Albrecht als ·Her~og vcr1nöge einer Grafschaft oder Erbschaft oder vermöge eines Kaufes gewesen sei~n, wieder einzusetzen. 1 ) Allein diesei: so eingcleite'te Schritt wurde nicht gemacht, da Heinrich den Eber- l1ard von Bttrgcln zu notwendig in Italien braucht~, und jetzt gelohte am 25. Juli 1312 der Reicl1sverweser in Deutsebland, König Johann Yon Böhmen, seinen Vater an die vor Brescia gemachten Versprechungen zu erinnern und nötigenfalls .. nach sechs Monaten den Herzogen zu ihrem Rechte zu verbelferi. Doch bevor mehr geschah starb Kaiser Heinrich. 2 ) Freiburg im Oechtland blieb Oesterreich treu und Herzog I..eopold gab dieser Stadt die Besetzung des Schultheißenamts und die ,r erleihung ihrer Kirche zurück, 3 ) und be~tätigte ihr Tags da!auf alle Freiheite~ _un~ Rechte; Herzog Friedrich tat ttber ein Jahr dasselbe. 4 ) Im übrigen Burgund jedoch ,var man der ~{acht der Herzoge vielfach feindlich gesinnt, darunter das, Haus ~iburg, welches noch wie im Sirnacher ~..,rieden Ansprachen stellte. Eine Ausgleichung mit den1selben fand erst statt, nach- de~ Ocstcrreich sichtlich in die Gunst des Kaisers gelangt war. Die Hcrz~ge hatten vom Grafen Heinrich von Buchegg die von Tun herab zwischen der Are und Emmat gelegene Landgraf- schaft Burgund zur Lebensherrlichkeit erhalten, und mit dersel- ben sie zn belehnen versprach II erzog Leopold dem Grafen Hartmann von Kiburg· und dessen Geschwistern. 5 ) Hartmann und Ebcrhar_d von Kiburg standen nun .gänzlich von den Anspra- chen ab, welche sie an das Haus Oesterreich machten oder machen konnten, gaben die Eigenschaft der Burg und Stadt '\Vangen<und Hutwile's, mit Leuten, Gittern und Rechten, an die- ses, und e~pfingen sie zu rechtem Leben. Sodann versprachen sie, den Herzogen _die Grafschaftsgericbte im Ziiricbgau zu fertigen, und sagten ihnen bewaffnete I-Iilfcleistung in bestimmten Kreisen .zu, so wie sie das ange_eignete Gut des Freiherrn Thü- 1) Huber '17 f., Kopp IV, l , 250 f. - 2) Am 24. August 1313. Huber 78 f., Kopp IV, 1, 251 f. - 3) Am 2. Juli 1308. - 4 ) Am 19. und 20. Okt. 1300. Kopp IV, l, 10, 96. - 5) Die Belehnung erfolgte wirklich, am 18. Februar 1314.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2