2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 16 - sie verlieren das Recht der Benützung der Gemeindegttter, von Feld, Wasser, Holz, Wunn' und Weide. Auch wer von Auswär- tigen mit liegendem Gute im Lande belehnt ist, soll dasselbe versteuern, doch ohne seinen Schaden. Wollte dann sein Herr ihn deshalb beschweren oder das Gut einem andern leihen, so soll niemand dasselbe empfangen oder sonst dem Besitzer zuwider- handeln, bei einer Buße von fttnf Pfund, Verpflichtung zum Schadenersatze und zu Rttckerstattung des Lehens. - Wer diese Strafe nicht zu entrichten vermöchte, den soll niemand hausen noch hofen noch ihm zu essen oder zu trinken geben; denn wer dieses täte, der hätte fllr ihn zu bezahlen. ·Hier benahmen sich die Schwizer den Eigengütern Oesterreichs und der andern gegenttber, als wären sie die Obrigkeit in ihrem Tale gewesen, und mit einer Härte, zu der sie weder die Billigkeit, noch der Wille ihrer Herrschaft Oesterreich, noch auch Recht und Uebung im Reiche ermächtigte. 1 ) Bald sollten sie auch die Reichsunmittelbarkeit wieder erhalten. Als nämlich zwischen König Adolf und Herzog Al- brecht llishelligkeiten eingetreten waren, schickten die Schwizer, entgegentretend den erblichen· Rechten Oesterreichs, Boten nach Frankfurt, ~eiche an den König ihre Ergebenheit und Treue gegen das Reich .erklärten, zu welchem sie als freie Leute ihre Zuflucht nehmen und freiwillig sich unter seine und desselben Herrschaft begeben. Adolf stellte ihnen sofort am 30. November 1297 einen mit dem Privilegium Friedrichs II. wörtlich gleich- lautenden Freiheitsbrief aus. Auch die Urner erhielten unter demselben Datum, in ganz derselben Weise wie Schwiz, die Erklärung ihrer Unmittelbarkeit. 2 ) Von Luzern mag hier nur angedeutet werden, dass es in seiner Treue gegen die neue Herrschaft . nicht so ganz felsenfest da stand. 3 ) Dass nach König Rudolfs Tode Savoien und Be1·n gegen Habsburg-Oesterreich auftraten, wurde bereits gesagt. In -Folge dessen bildeten sich in den burgundischen Landen zwei große Bünde, welche einander mit Verwttstung bekämpften, bis der Krieg allmälich 4 ) beigelegt wurde. Einen Frieden gingen das Oesterreich getreue lfreibnrg und die Stadt Bern erst am 17. Mai 1295 ein, Freiburg und die Grafen von Savoien schon am 17. Jänner 1293. Doch bald schwankten wieder die Verhält- . 1) Huber 69 bis 72, Kopp III, . 1, 106, 113, 116 bis 119, Blumer 134: bis 136. - 2 ) Huber 72 f., Kopp III, 1, 244: f, Blumer 137. - 3) Kopp -III, 1, 106 f., 112 f., 241. - ') Im Okt, 1293, am 18, Jänner 1294, u s.w,

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