2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 15 - dann erfolgreich wider den Grafen von Nellenburg, und gegen den Bischof von Konstanz und den Abt von St. Gallen. Schon am 24. August 1292 kamen der Bischof von Kon- stanz fttr sich und fllr Habsbnrg-Laufenburg-Kiburg, die Grafen von Montfort und der Graf von Nellenburg einerseits, anderseits Herzog Albrecht fttr sich und für Johannes von Oesterreich, der ·Bischof von Cur und die Grafen von Werdenberg zu Sirnach zusammen, und beschwuren folgende Sühne. Gut, Leute oder Rechte, welche sie in Gewalt und Gewehr hatten bis zu König Rudolfs Tod, d~nn aber einander deren entwehrten, lassen sie gegenseitig wieder frei wie vorher. Auch Graf Hartmann von Habsburg-Kiburg lässt seine Ansprachen an Gut, Leuten oder Rechten gegen die Herzoge Albrecht und Johannes, und diese hinwiederum gegen ihn, von heute an zwei ganze Jahre rohen; werden sie in der Zwischenzeit nicht verglichen, dann sollen sie an den gehörigen Stätten Recht Dehmen und geben. Um die Ansprachen des Bischofs gegen die Herzoge, sowie dieser gegen jenen, tun sie einander ohne Verzug Recht oder Minne, wie Schied- lcute oder Obmann, welche sie hierum nehmen, ttber~inkommen. U. s. w. Der Friede der Herzoge mit Zltrich wurde geschlossen am 26. (29.) August 1292; beide Teile behalten den. römischen König vor, so zwar dass, wenn der eine Teil des Königs },eind wttrde, der andere Macht bat demselben zuzuziehen ; aber sobald der K1ieg ein Ende hat, tritt dieser Friede wieder in Kraft. Durch denselben war Zttrich tatsächlich von seinen Bündnissen mit Uri und Schwiz und mit der Frau von Rapperschwil zurltck- get1·eten. In dem unbekannten glei~hzeitigen Frieden mit dem Abte von St. Gallen sodann mag entweder die Brechung der Stadt Wil bedungen worden sein, oder die ,r ogtei wurde an Herzog Albrecht abgetreten. 1 ) Die Feindseligkeiten zwischen den Waldstätten und den Untertanen und Beamten Oesterreichs aber dauerten noch fort, bis im Winter von 1293 auf 1294 der Friede hergestellt worden zu sein scheint. Doch die Oberherrschaft der Herzoge mögen die Schwizer nicht wieder anerkannt haben·; sie suchten sich im Gegenteil sqwol im Innern als von Außen unabhängig zu machen, indem sie 1294 unter andern folgende Beschlüsse fassten. Wollten die Klöster im Lande (gegen ihre Privilegien) nicht nach ihrem Gute Steuern und Abgaben den Landleuten tra.gen helfen, so sollen S) Kopp IIJ, 1 1 SI) bis Sö, 87.

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