2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 14 - beth Gräfin von Homberg und Frau zu Rapperschwil (28. No- vember 1291); alle diese verbanden sich hierauf gegen die befürchtete oder gehasste Uebermacht Oesterreichs, und begannen vorzltglich im Turgau den Krieg. 1 ) Nur der Bund Zürichs, mit Uri und Schwiz mag hier näher ins Auge gefasst werden. Am 16. Oktober 1291 geschlossen, bis 25. Dezember 1294 bestimmt, war er gegen jedermann gerichtet, ohne dass etwa die Schwizer ihre Herrschaft ausgenommen hätten. J ede_r Waldstätter solle seinem Herrn dienen nach gewohnheit, wie vor des KHnigs Zeiten und nach Recht; wolle der Herr ihn aber zu weiterem zwingen, so sollen die Verbündeten ihn schützen. Falle jemand den Urnern oder Schwizern in das Land, so sollen die Zttrcher es mit ihrer ganzen Macht hindern oder, wenn dieß nicht mHg- lich wäre, ihn angreifen mit Raub und Brand; dieselbe Hilfe versprechen jene den Zttrcbem zu leisten. Nur wenn ein Teil ein neues Bttndnis eingehen oder ohne der andern Rat und Willen in den Besitz einer Feste zu kommen versuchen würde, sollte dieß den andern Theil nicht binden. Es ist wol unschwer, zu erkennen, dass die Schwizer das bewegende Element hier waren ; sie hatten den Brief Friedrichs II. von 1240 noch nie vergessen und strebten jetzt, die Herrschaft der Grafen von Habsburg wieder abzuschütteln. 2 ) In dem entst'lndenen ,vechselfälligen und gesonderten Kriege fochten ftir Herzog Albrecht die Grafen Hugo und Rudolf von Werdenberg, Curwalen, die österreichischen Vögte auf Kiburg und Baden, die Dienstmanne, die Städte und a1Ies Land Oester- reichs, nur Luzern nicht. 3 ) Nachdem am 5. l\Iai 1292 Adolf von Nassau einmütig zum Könige erkoren worden, kam der Herzog selbst in die obem I~ande, empfing endlich am 31. Mai 1292 zu Luzern ftir sich und Johannes von Oesterreich von Rat und Bürgern den Sch~nr, Treue zu leisten, ihr Recht zu halten und auch ihren Leib und ihr Gut zu schirmen, nach dem Rechte und der Gewohnheit unter Murbach, und gab hinwieder fttr sich und Johannes den Bürgern seinen Bl'ief, sie bei Recht und Gewohnheit zu erhalten, wie sie waren unter den Ae~ten dieses Gotteshauses. Hierauf ·belagerte er sechs Tage Zttri~h, 4 ) zog 1) Kopp III, 1, 2 bis 4, 7 bis 11, Huber, Nüscheler I 334 f., 341. - 2) Huber, Kopp III, 1, 8 f.,. Blumer I. Buch VI. Kapitel § 1 Ende, 133 f., Nüscbeler I 334 f. - 3) Warum nicht, entdeckte Pfyffer (Kasimir), Gescb. d. Stadt und d. Kantons Luzern. Vom Ursprunge bis zur Staatsumwälzung im J. 1798. Zürich, 1850. Kopp III, 1, 11, bis 13. - 4 ) Wol im Juni.

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