1. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1864

-21- Wttnschenswertbe der Selbständigkeit der zu erweiternden Lehr- anstalt gelenkt zu haben. - Einhellig wurde stets allen in dieser Schulangelegenheit von den Herren Referenten gestellten Anträgen von sämmtlichen Mitgliedern des löbl. Gemeinderathes beigestimmt. Allein trotz dieses durch EinmUthigkeit starken Willens einer ein8ichtsvonen Corporation, und trotz der hingebenden Thiltigkeit der G~mein- deorgane, war aus bereits . angedeuteten Gründen noch ein lan- ger Weg zu wandeln vom ·Wunsche bis zum Erreichen des un- ablässig angestrebten Zieles. Die hohe Regierung einm·seits musste festhalten an der kaiserlichen Verordnung vom 2. März 1851, nach welcher Realschulen als Landesan s t'a 1 t e n mit Zuhttlfenahme öft'entlicher Fonde nur in den in der eben citirten allerhöchsten Verordnung speciell namhaft gemachten Orten be- stehen sollten; - andererseits musste die Errichtung einer selbst. Realschule ausschliesslich aus Mitteln der Commune vielleicht fttr immer - ein frommer Wunsch bleiben. Und da man aie1l, aus gu- ten Gründen mit einer unselbständigen, wenngleich eventltell dreiklassigen Unterreal1chule einmal ·durchaus nicht mehr begntl- gen wollte, so wurde nach fast zweijährigen Verhandlungen "in Erwägung, dass die Stadt Steyr in industrieller Beziehung der Kronlandshauptstadt Linz gewiss nicht nachstehe, und dass die Enichtung einer vollständigen Unterrealschule zur grtlndlfohen Ausbildung der hiesigen Industriellen --dringend nothwendig sei", vom Gemeinderathe beschlossen, ,,sicb -direct an die Gnade Sr. Majestät mit der Bitte zu wenden, dass die Stadtgemeinde Steyr in Hinsicht der Errichtung einer -rollstindigen dreiklassigen Un- terrealschule ebenso wie Kronlandshauptstildte behandelt · werden möge." In baldvoller Würdigung -der dargelegten Grtt.te geruhten nun Seine :Majestät der Kaiser dieser Bitte 1u willfahren; mittelst allerhöchster Entschliessung vom 9. October 1862 wurde die Er- richtung einer k. k. -selbständigen dreikla8sigen Realschnle in · Steyr &118 Staatsmitteln unter Mitbetheiligung der Gemeinde an der BestreiUJng der Kosten allergnädigst bewilligt. Seine Majestät der Kaiser geruhten allerhclcbst anzuordnen, ndass die Erfordemisae fttr Gehalte, Decennalzulage11. und Pe. sionen der Lehrer, - deren Zahl mit Einschluss des Direetors nnd de! Katecheten durch die citirte allerhöchste Entschliessung auf 7. festgesetzt wurde, - aus dem Studienfonde entnommen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2