2. Jahresbericht des Bundesgymnasiums Steyr 1974/75

HA u~s O RD N UN G Das neue Schulunterrichtsges·etz bringt für die Schüler ein hohes Maß an Verantwortlichkeit und viele neue Rechte . Das Zusammenleben von Hunder- ten von Schülern ist aber ohne Ordnung unmöglich. Daher gilt folgende Hausordnun,g bis auf WicLerruif. I. VOR DEM UNTERRICHT: 1. Mopeds und Fahrräder s1i,n:d in ,den Fahrradraum zu sd1ieben, Fahr- räder nad1 Möglichkeit in den Ständern abzustellen . 2. Vor dem Hauptportal der Schule besteht Raumverbot. 3 . Schüler dürfen ,das Schulgebäude ab 7.30 Uhr betreten, Nicht-Fahr- sdüiler aus Klassen, die den Unterrid1t später beginnen, jeweils 15 Minuten vor Unterr1d1tsbeginn . 4. In der Gar·derobe ist Ordnung zu halten, Schuhe sind in die Ablage zu stellen, die Garderobe ist sofort zu verlassen. Im Schulgebäude sind von den Schülern Hausschuhe ohne Holzsohlen zu tragen. 5. Beim Ertönen des Glockenz,eichens sind die nötigen Unterrichts- mittel vorzubereiten, ,d·ie Klassentüre ist zu schließen. 6. Klassen der Unterstuf.e , die in die Säle geführt werden, wiarten in ihren Kla,ssenräumen, bis sie vom Professor ,abgeholt werden. Obers tufenklassen begeben sich ohne Lärm zu den entsprechenden Sälen. 7. Im Pausenl10'f sind keine Fahrzeuge abzustellen. lI. WÄHREND DES UNTERRICHTES: 88 1. Angeschlagene Supplierungen werden rechtzeitig vom Klassen- sprecher oder dessen Vertreter a,bgelesen, laufend überprüft und in der Klasse bekanntgeg,eben. 2. Betritt oder verläßt ,ein Profrssor die Klasse, dann grüßen die Schüler durch Aufstehen. 3. Kommt ein SchüleT ziu spät zum Unterricht, hat er die Verspätung zu rechtfertigen. 4. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Professor in der Klasse erschienen, meMe,t der Klassensprecher (Stellv.) das Fehlen des Lehrers in der Administration oder im Sekre tariat. 5. Während des Unterrichts (auch bei Suppliemngen) und während der P1ausen darf kein Schüler das Schulgebäude verlassen. Aus triftigen Gründen kann der zuletzt unterrichtende Professor oder der KV einen Schüler dazu dlie Erlaubnis geben. Dieser hat ein weiteres Fernbleiben vom Unterricht im Sekretariat zu melden.

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