7 Obwohl Berthold I. Eberhard zu seinem Nachfolger vorgeschlagen hate, sträubte sich dieser sehr gegen diese Würde; er war nämlich etwas schwächlich und stand außerdem schon in sehr hohem Alter. Demnach wurde Berthold II. gewählt, von dessen Leitung des S��es uns die Geschichte fast gar nicht überliefert hat. Doch ist zu vermuten, dass er im Geiste seines großen Vorbildes und Vorgängers weitergearbeitet hat. Unter ihm bestä�gte Otokar der VII die Besitzungen von Garsten in der vom Jahre 1143 da�erten Urkunde. 1145 machte Dietrich Enenkel, ein Ministeriale Otokars, eine Schenkung an das S�� mit dem Gute Gaubenberg bei Seitensteten (Pritz, Seite 14). Berthold II. starb im Jahre 1151. Das S�� erhielt in dem Abte Syrus, der auch unter dem Namen Siegehard vorkommt, wieder ein tüch�ges Oberhaupt. Er machte mit dem Bischof Konrad von Passau einen Tausch, in dem dieser dem S�� den Pfarrzehent von Gaflenz übergab und mehrere Bauerngüter dafür erhielt. In geis�ger Hinsicht war der Stand des S��es sehr gut. Die von Berthold I. gelegte Grundlage war fest und dauernd und konnte deshalb nicht so schnell wieder zugrunde gehen. Frömmigkeit und Disziplin herrschten, viele Zöglinge Bertholds verpflanzten dessen Sinn und Geist auch auf die jüngeren Mitglieder, sodass der alte Ruf erhalten blieb und sich sogar immer mehr noch verbreitete. Wie einst wurden ebenfalls um diese Zeit Männer aus ihrer Mite gewählt, um an deren Klöstern als Abte vorzustehen, um auch dort religiösen Sinn zu erhalten und zu erhöhen. Doch hinsichtlich der Gerichtsbarkeit war ein arger Missbrauch eingerissen (Pritz, Seite 15). Und der war so schrecklich, dass die Mönche das Kloster verlassen und in ruhigere Gegenden ziehen wollten. Sie wurden nämlich, wie auch die übrige Bevölkerung, durch die Erpressung der Vögte hart bedrückt. Es drängten sich o� mehrere ein, hielten lange Zeit Gericht, wo alle bei Strafe erscheinen mussten, stellten ungerechte Forderungen an die Leute, stra�en ungerechterweise an Geld und Gut und forderten vor den Gemeinden einen o� kostspieligen Unterhalt für sich und ihr Gefolge. Man wandte sich deshalb an Otokar, der o� von dieser Gegend abwesend war und so diesem Unfug keine Schranken setzte. Er hielt mit seinen Vasallen eine Versammlung ab, um zu untersuchen, welche Gesetze darüber früher bestanden häten, und alles wieder nach dem Willen des S��ers einzurichten. Man fand, dass der Landesfürst selber der Obervogt sei, der Untervogt nur dreimal im Jahre öffentlich Gericht halten solle, welches die Fronleute des Abtes ankündigen sollten; von dem Strafgelde gehören zwei Driteile dem Kloster, das übrige dem Richter; Vergehen der Klosterpfründler habe nur der Abt zu untersuchen und zu richten, dieser sitze jedem Gerichte des Vogtes bei; die nächsten Bauern sollen desselben und eines kleinen Gefolges Unterhalt besorgen, das Kloster dürfe der Vogt nicht betreten, als nur um dort zu beten. Untervögte solle er sich gar nicht aufnehmen. Durch die Einführung dieser alten Vorschri�en machte Otokar den vielen eingerissenen Missbräuchen wieder ein Ende. Abt Syrus muss im Jahre 1160 oder im Anfang des Jahres 1161 dieses Zeitliche verlassen haben, weil in einer Urkunde von Waldhausen vom 1. Mai 1161 schon Walter vorkommt (Pritz, Seite 16).
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