Chronik von Garsten

35 habe“; binnen drei Tagen solle er das Haus dem Generalvikar einräumen und sich über sein eigenes Absteigequartier äußern (Hittmair, Seite 180). Nach langem Widerstreben räumte der Abt die Wohnung, begnügte sich mit 100 fl Zins und bekam doch das Absteigequar�er im Garstenerhaus. Nachdem die letzten Abmachungen zwischen dem Generalvikar und dem Abte getroffen worden waren, erhielten sie beide ein Belobungsdekret. Von großer Bedeutung war die Au�ebung zahlreicher Klöster, welche Josef II vornahm. Alle Klöster, deren Mitglieder ein bloß beschauliches Leben führten und der Menschheit angeblich nicht nützten, sollten aufgehoben werden; die anderen, deren Bewohner zum Wohle des Volkes wirkten, sich mit der Seelsorge der Erziehung und dem Unterrichte der Jugend und mir der Krankenpflege befassten, sollten fortbestehen. Bei der Durchführung der Klösterau�ebung wurde dieser Unterschied nicht genau beachtet. Nachdem das Kloster Gleink und in Steyr die Klöster der Kapuziner, Dominikaner und der Nonnen aufgelöst worden waren, fürchtete man sehr auch für Garsten. Doch Maurus verhinderte noch immer durch sein Ansehen die Au�ebung seines S��es. Wahrscheinlich häte dieses die Periode der Umwälzungen glücklich überstanden und bis zum heu�gen Tage fortgeblüht, wenn nicht der Tod dem Leben des braven und weisen Abtes zu früh ein Ende gemacht häte. Er erkrankte an einer he�igen Lungenentzündung und starb am 17. Dezember 1786 (Pritz, Seite 91). Er wurde nicht wie die anderen in der Gru� beigesetzt, sondern im Freidhof begraben, wo ein einfacher Grabstein auf einer Tafel die Worte trägt: „Hier ruht Maurus Gordon, der letzte Abt von Garsten, der erste unter dieser Erde. (Durch das k.k. Dekret vom Jahre 1782 waren nämlich Begräbnisse in den Kirchen verboten worden). Am 31. Jänner 1787 baten der Prior und Konvent von Garsten die Regierung um Unterstützung ihres Hofansuchens um die Abtwahl, oder dass doch wenigstens auf eigene Administra�on des S��es durch den Pater Prior von der Regierung angetragen werde (Hitmair, Seite 294). Die Regierung antwortete darauf (2. Februar 1787), ihr Bericht sei an den höchsten Hof erstatet worden. Es kann nur bei der höchsten Entscheidung beruhen, auf welche Art die Administra�on des S��es kün�ighin zu besorgen sei, normalmäßig trit der Fall zu einem Abbe Commendataire ein. Man dachte daran, die zur Seelsorge tauglichen Mönche in den Pfarrhof nach Steyr zu versetzen, die untauglichen mit einer Pension zu entlassen oder in die nächstgelegenen Benedik- �ners��e (Kremsmünster oder Lambach) zu entsenden, wonach das Garstner S��sgebäude mit Ausnahme einer Wohnung für den Seelsorger und Beamten zu weiterem Nutzen verwendet werden könnte. Nicht mehr lange überlebte das S�� seinen Abt. Schon am 1. Mai 1787 fand sich die Inkorporierungs-Kommission in Garsten ein (Hitmair, Seite 303). Mit diesem Tage war das Kloster Garsten aufgelöst. Der Prälat von Kremsmünster musste auch sogleich die „Jurisdic�on in spiritualibus“ übernehmen. Das Vermögen des Klosters Garsten, dessen Kunstschätze ohne Wissen des Kaisers durch die Zerstörungswut der Au�ebungskommissäre vielfach verschleudert und verschleppt wurden, wurde vom Monarchen für den Religionsfond bes�mmt. Silber und Pre�osen wurden sogleich nach Linz gebracht und der vorschri�smäßigen Behandlung zugeführt. Im Verzeichnis der übernommenen Silbersachen ist der Gesamtwert mit 14.121 Gulden angegeben (darunter

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