34 durch Kauf oder Schenkung in den Besitz der Klosterkirche gekommen (Ernst Kosch, Seite 20). Die Gobelins�ckereien haben als Gegenstand einen Bilderzyklus, und zwar, wie die meisten vermuten, aus dem Leben Alexanders des Großen. Auf der Evangelienseite hängt der größte 10 m lange Gobelin, eine präch�ge Gartenanlage mit fantasievollem, perspek�visch ganz hervorragendem Springbrunnen und Pavillon, belebt und bevölkert von schillernden Vögeln. Aus dem Palaste trit der jugendliche Alexander mit seiner Braut, einer persischen Königstochter. Der Gobelin ist durch den in der Mite befindlichen Raum in 2 Teile geteilt; der rechte Teil stellt eine Szene aus dem orientalischen Hofleben dar. Am gegenüberliegenden, ungemein farbenpräch�gen Wandteppich schauen wir den Triumphzug Alexanders. Siegumrauscht auf einem goldenen Wagen thronend, umgeben von Gefangenen und von beutetragenden Kriegern, hält Alexander seinen festlichen Einzug in die eroberte Stadt Babylon. An die beiden großen Gobelins reihen sich zu beiden Seiten noch andere kleine an, die die Krönung Alexanders und mehrere solche Szenen darstellen. Nach dem Jahre 1780 wurde ein neuer Geist herrschend; auch wurden andere Grundsätze der Verwaltung in kirchlicher Hinsicht aufgestellt; vieles vom Alten wurde gestürzt und Neus eingeführt Gutes und Schlechtes (Pritz, Seite 91). So geschah eine Neueinteilung der Pfarren; mehrere wurden errichtet, auch die Schulen wurden vermehrt und vergrößert. All dies hate auch auf Garsten einen großen Einfluss. Als im Jahre 1783 die Pfarre St. Magdalena bei Linz dem S��e zurückgegeben wurde, schickte der Abt einen Mönch dorthin und baute für diesen eine Wohnung. 1784 wurde die Pfarre St. Ulrich errichtet; daher erbaute der Abt auch den Pfarrhof und ein Schulhaus. Ebenso ist das Schulgebäude in Aschach und Dambach sein Werk. Es begann nun jene Zeit, in der die Stifte außer Besitz gesetzt wurden: offen und entschieden war es von Seiten der Staatsgewalt ausgesprochen. Doch kein flammender Protest erhob sich von den Stiften, kein Ruf erhob sich ums große, heilige Recht. Wenn dies nicht gerade erhaben und ruhmwürdig war, so war es doch andererseits auch wieder praktisch und klug, dass die Prälaten sich eines großen, heldenmütigen, aber eigennützigen Kampfes um das gute Recht enthielten, eines Kampfes, in dem diese schnell den Kürzeren gezogen hätten, und dass sie es vorzogen zu erhalten, so viel oder so wenig sie vermochten. Aber in Garsten war einer, der tapfer schrie, als der kleine Regierungsfinger anklopfte. Im April 1784 wurde von Wien aus befohlen, „dass das Garstner Stiftshaus dem Generalvikar Finetti überlassen werde, doch hätte dieser wegen des Zinses mit dem Abt sich ins Einvernehmen zu setzen“ (Hittmair, Seite 178). Der Abt von Garsten hätte sich nach der Meinung der Regierung im Gleinkerhaus ein Absteigequartier suchen können. Dies war jedoch von den Soldatenkindern bewohnt. Da glaubte die Regierung, der Herr Prälat von Schlierbach werde eine Freude haben, in seinem Hause dem Abte von Garsten eine Wohnung zu überlassen. So bot Finetti dem Abt Maurus im Garstner Haus eine Wohnung an; doch dieser war nicht zu bewegen, so kurzweg zu verzichten. „Es kam der Winter und der Generalvikar. Dieser hatte von den Hausleuten Grobheiten, aber noch kein Quartier erhalten“. Daraufhin machte dem Abte die Regierung bekannt, dass „er keineswegs mehr sich als willkürlichen Eigentümer, sondern nur als Administrator des zum Besten der Religion wie des Staates anzuwendenden Klostervermögens zu betrachten, folglich gegen Verordnungen keinen hartnäckigen Hausherren vorzustellen
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