Leopold Arthofer - Geschichte von Garsten

67 Kirche, in der nur der Hochaltar im früheren Zustand belassen worden war. Den Hochaltar in Ternberg ließ er ganz neu errichten und von Reselfeldt mit einem schönen Altarbild versehen. Der genannte Künstler zierte auch die Kirchen von Großraming und Neustift mit neuen Gemälden. In Neustift wurde über¬ dies ein neuer Altar erbaut und die alte Marienstatue von Holz in eine neue, von einem Pater Norbert Steger erbaute und Maria Heil genannte Kapelle übertragen. In Gaflenz wurde ebenfalls ein neuer Altar gebaut; in Aschach 1691 der Hochaltar neu errichtet und mit zwei schönen Bildern von Reselfeldt, das eine die Himmelfahrt Ma¬ riens, das andere den hl. Martin darstellend, geschmückt. Auch in Steinbach und in St. Magdalena wurden die Gotteshäuser verschönert. In letzterem Ort renovierte man die Sakristei, machte drei Altäre fast neu und stellte Bilder aus der alten Garstener Kirche, die Reselfeldt aus¬ gebessert hatte, auf. Für St. Magdalena wurden damals vom Stifte Garsten 1400 Gulden ausgegeben. Die vielen verschiedenen Altäre, die in der Zeit Anselms errichtet wurden, die Bilder und die Gefäße zum Gottesdienst bedurften teils der Benediktion (einfachen Weihe), teils der Konsekration (feierlichen Weihe). Der Bischof von Passau konnte zu diesen Weihen nicht immer in Anspruch genommen werden und sein Vikar war schon achtzig Jahre alt und ge¬ brechlich. Daher suchte Abt Anselm I. beim Papste um die Erlaubnis an, diese Weihen selbst vornehmen zu dürfen. Er erhielt daraufhin am 11. Februar 1690 das Privilegium, die Altäre und heiligen Gefäße in jenen Kirchen zu benedi¬ zieren, die seiner Jurisdiktion (kirchlichen Amtsgewalt) unter¬ stünden. Die Vollmacht zum Konsekrieren (feierlichste Weihe, bei der Salbungen vorkommen) wurde ihm jedoch nicht erteilt. Da er aber 1691 die beim römischen Hofe nachgesuchte geistliche Vereinigung mit der Ordenskongregation von Monte Cas¬ sino durch Alexander VIII. vermöge eines Breves vom 5. Jänner 1691 erhalten hatte und somit an den geistlichen Gnaden und Privilegien, die jene Kongregation von Rom erhalten hatte, teilnahm, wodurch er schon einen Anspruch auf das Privilegium der Konsekration hatte, bat er 1692 aus¬ drücklich um dieses Privileg, wie es schon 1628 sein Vorfahre, Abt Anton II. bei Urban VIII. mit Erfolg getan hatte. Da der Bischof von Passau diese Bitte Anselms unterstützte, wurde ihm nun von Rom auch die Vollmacht zur Konsekra¬ tion (feierlichsten Weihe) auf drei Jahre gegeben. Am 14. August 1692 wurde Anselm von der Erteilung dieses neuen Privilegiums durch den Passauer Bischof verständigt.

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