Apothekerordnung der Stadt Steyr

so zue Venedig vnnd sonst in wellischen Lanndt gemacht wierdet, denselben mügen Sie ausgeben vnnd gebrauchen, aber Theriaca Andromachj vnnd Methridat so an andern Orten gemacht worden, soll Innen auszegeben verbotten sein. # Es soll sich auch khain Apoteckher alhie Metridat vnnd Theriacam Andromachj zu dispensiern vnd zumachen vnderstehen, auch # khainen andern Thieriaca vnd dem Namen vnd an stat des Rechten weder ausgeben, noch in den Erzneien gebrauchen. Wann ain Apoteckher ein Compositum machen will, soll er alle Ingredientia oder Stuckh, Jedes besonderbar # auf ein Papier legen, vnnd dieselben nit durch einander mischen. Es hab dann der verordnete Doctor oder Arzt dieselb alle zuuor genuegsamb besichtiget, ob sie guet, gerecht vnd nit verlegen sein, vnnd so die Stuckh also fur guett vnnd recht befunden, soll sie der Doctor oder Arzt nach rechter Ordnung vnnd Maß vermischen. Alsdann soll der Apotekher das angefangen Compositum vleissig vnnd nach Art der Khunst ausmachen. So ein Doctor oder Arzt zu der Zubereittung seiner verordneten Recept selbs khomen, oder darbey sein will, soll Ime das ain Apoteckher statt thuen. Die Erzneien # solle Er # nit gepuluert, oder gestossen sondern noch gantz

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