Apothekerordnung der Stadt Steyr

saubern Geschieren behalten, das sie nit verderben, vnnd solche järlich verneueren. Wo aber der selben etliche lenger beÿ Khrefften bleiben möchten, sol- len Sies verzaichneter besonder behalten, vnd nit vnder die Neuen vermischen oder mengen. Item sollen auf die Simplicia, Succos, vnnd prennte Wasser zu was Zeit, Tag, vnnd Jar colligirt gemacht, vnnd distiliert werden, fleissig verzaichnen. Item sollen die alte prennte Wasser, Khreuter vnd andere Materalia, so alt vnd khrafftlos sein, gar hin- weg werffen vnnd nit verbrauchen. Item die Apoteckher sollen sich auch aller Hanndt Sophistication der Simplicium, vnnd anderer Dingen enthalten, auch Simplicia vnd Anders, so anderer Orten sophisticirt vnnd gefelscht worden, nit ein- khauffen, oder da Sie mit solcher Waar betragen, sollen Sie die selb weder verbrauchen vnnd aus- geben, noch in Iren Apoteckhen haben vnd behal- ten, Item sollen auch khein alte Erzneien, Sie sind Simplicia, Conserua, oder andere Composita vnder die neuen, wie oben von distilirten Wassern vnd Safften gesagt, nitt vermischen. Item sollen auch Sollen auch khaines Wegs die alten ausprentten Wasser auf die neuen Khreutter oder Blumen vnd nit iemand giessen vnd widrumb mit einand lassen ausprennen vnd damit Aines nit die Andern vnkrefftig machen und verderben.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2